Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wie bescheuert müßte man(n) sein, ein Video den Medien anzubieten, das eine Vergewaltigung belegen würde... (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Monday, 08.08.2016, 12:19 (vor 3033 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Monday, 08.08.2016, 12:25

Staatsanwältin Gögge indes sieht das anders. Sie hat den Ruf, eine sehr konsequente Strafverfolgerin zu sein, wenn es gegen Vergewaltiger geht. Bei Lohfink drehte sie den Spieß um. Was selten ist. Gegen die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann, die den Wettermoderator wegen Vergewaltigung vor das Mannheimer Landgericht brachte, wurde nach Kachelmanns rechtskräftigem Freispruch kein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

Im Fall Lohfink scheint es eine andere Beweislage zu geben. Es gibt Videos: handfeste Beweise. Auf jenem, das F. und C. veröffentlichten, ist Gina-Lisa Lohfinks verzweifelt klingende Stimme zu hören. Ihr "nein, nein, hört auf" und auch die scheinbar entlarvenden Stimmen der Männer: "Laber nich' herum" und "Komm, sie braucht es härter", sollen sie gesagt haben.
Die Anwälte verließen wütend den Gerichtssaal

Doch es gibt noch weitere Videosequenzen, die in der gleichen Nacht aufgenommen und später sichergestellt wurden. Sie belegen nach Meinung der Ermittler, dass der Sexualverkehr "einvernehmlich stattgefunden" und Lohfink "bewusst wahrheitswidrig" von Vergewaltigung gesprochen hat.

Am 27. Juni standen diese Videosequenzen als Beweismittel auf dem Plan. Lohfinks Anwälte verließen jedoch wütend den Saal, als Richterin Ebner sie den Prozessbeteiligten zeigen wollte, ohne die Öffentlichkeit auszuschließen. Lohfink selbst hätte die öffentliche Präsentation der Videos sogar begrüßt: Weil man dann sehen könne, was ihr geschehen sei, sagte sie im Gerichtsflur. Weil man dann hören könne, "dass ich ,Hilfe! Hilfe! Polizei!' gerufen habe".

Es wird vieles zu klären sein in diesem merkwürdigen, widersprüchlichen Verfahren. Vielleicht auch, was Anwalt Benecken bewog, am 8. August 2014 im Theaterrestaurant beim Gespräch mit dem Lokalreporter der Marler Zeitung nichts von einer Vergewaltigung zu sagen und nur von einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zu sprechen. Zwei Jahre nach der vermeintlichen oder mutmaßlichen Vergewaltigung, die Benecken heute so heftig anprangert.

Reporter Klaus Wilker ist absolut sicher, dass nur diese Worte fielen. Mit dem Vergewaltigungsvorwurf wäre sein Artikel ja auch viel interessanter geworden. So sei es bei der wesentlich unspektakuläreren Nachricht geblieben und der Überschrift: "Busenmodell fühlt sich durch Sexvideo geschädigt".

http://www.morgenpost.de/berlin/article208018321/Wer-ist-im-Prozess-um-Gina-Lisa-Taeter-Wer-ist-Opfer.html


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