Aus "Formen und Urgeschichte der Ehe", Hans F.K. Günther(Rassegünther) (Allgemein)
Ich glaube diese Grundsätze gelten auch bei unseren Südländern.
Aber es gilt immer wieder zu bedenken, daß im Alltage der vollzogenern Ehe das tatsächliche Recht nicht so viel wiegt wie der rechtlich unumschriebene Gehalt der einzelnen ehelich verbundenen Menschen. Jeder Pantoffelheld des 18. Jahrhunderts, eines Jahrhunderts, dem die Frauenrechlerinnen Verknechtung der Frau zuschreiben, kann einen belehren, geltendes Recht vom wirksamen menschlichen Gewicht und Übergewicht zu unterscheiden. Eine Ehe kann aus dem Abwägen gegenseitiger Rechtstitel weder begriffen noch gelebt werden. Die "entrechtete" Frau der Indogermanen hat als Hausherrin (despoina, domona) durch ihr Wesen im Familienbezirke sicherer geherrscht als die gesetzlich "emanzipierte" Frau der heutigen west- und mitteleuropäischen Völker. Man erfasst die Stellung der Frau innerhalb von Familie und Volk viel besser, wenn man weniger die Rechte des Mannes und der Frau prüft also deren hekömmliche und sittengemäße Geltung. Cato hat (nach Plutarchos, Cato8) ausgesagt, der Römer beherrsche zwar die Welt, den Römer aber beherrsche die Römerin. Das ist die gleiche Bauernweisheit, die sich in dem schwäbischen Sprichwort ausdrückt, der Mann sei zwar der Kopf, die Frau aber der Hals, der diesen Kopf dreht.(S.142 f.)
https://archive.org/details/GuentherHansFormenUndUrgeschichteDerEhe1940275S.ScanTextFraktur
Es gibt da auch ein kurdisches Sprichtwort:
Eine Frau ist eine Festung, der Mann ihr Gefangener.
https://www.aphorismen.de/zitat/82022
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- Hadmut Danisch über Islam -
Mus Lim,
19.08.2016, 22:08
- Aus "Formen und Urgeschichte der Ehe", Hans F.K. Günther(Rassegünther) - Ausschussquotenmann, 20.08.2016, 17:54