Kindstötung?: 2 Jahre weniger - Bei Frauen ist es kein Kindermord (Mord an Kindern)
Neue Strafe für Steffi D.: Die zweite Schwurgerichtskammer des Landgerichts Weiden revidiert die Freiheitsstrafe wegen der Tötung ihres Neugeborenen. Statt sechs Jahre muss die 22-Jährige nun vier Jahre und drei Monate hinter Gitter.
/ Neustadt/WN. Im Dezember 2015 wurde die Angeklagte zu sechs Jahren Haft wegen des minderschweren Falls der Tötung ihres Neugeborenen verurteilt. Es ist einer der wenigen Fällen, die das Landgericht Weiden vom Bundesgerichtshof (BGH) zurück überwiesen bekam (wir berichteten).
Typisch, die Frauen kommen fast immer ungestraft bzw. zu Milde für Babymord davon! Hätte ein Vater diese Tat verübt, dann wäre er zu lebenslanger Haft wegen Kindsmord verurteilt worden. Allein die Behauptung gewisse Umstände hätten sie zu dieser Tat getrieben kann man keinesfalls gelten lassen, denn die Frau hätte das Kind zur Adoption freigeben können, es dem Vater geben können usw. Genau solche Frauen entsorgen die Väter und verüben an Babys und Kinder auch noch schwere Straftaten. Verbrechen verübt von Frauen werden ganz massiv abgeschwächt bzw. unter den Teppich gekehrt.
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