IRRE! Vater benötigt OLG-Eilbeschluß um Mutter mit Kind im Juli 2016 Türkei-Urlaub zu stoppen! (Recht)
Da ging's wohl im Mutterhirn wohl wieder nur um Macht, statt ums Kindeswohl....
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20UF%20206/16
http://www.jurablogs.com/go/mutter-darf-nicht-allein-ueber-den-urlaubsort-mit-dem-kind-entscheiden
Mutter darf nicht allein über den Urlaubsort mit dem Kind entscheiden
Familienrecht August 27th, 2016
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Anna HönigLeben Eltern voneinander getrennt, üben sie dennoch für das gemeinsame Kind die elterliche Sorge gemeinsam aus.
Das bedeutet, jede für das Kind wesentliche Entscheidung ist von den Eltern gemeinsam zu treffen. Den Alltag und die Freizeit regelt grundsätzlich der Elternteil, bei welchem sich das Kind gerade aufhält.
Will nun ein Elternteil, zB. mit dem Kind den Urlaub im Ausland verbringen, bedarf es generell auch nicht der Zustimmung des anderen Elternteils. Besonderheiten bilden aber die Ausnahmen. Eine solche Ausnahme hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. am 21.7.2006 (Az.: 5 UF 206/16) entschieden.
Geplane Urlaubsreise in die Türkei unter Terrorgefahr
In diesem Fall plante die Kindesmutter mit dem 8jährigen Sohn eine Urlaubsreise in die Türkei für Ende Juli 2016 bis Anfang August 2016. Die Kindesmutter informierte den Kindesvater im Mai 2016 von ihren Plänen und bat um Zustimmung. Aufgrund der politischen Lage in der Türkei und der potentiellen Terrorgefahr stimmte der Kindesvater dieser Reise nicht zu.
Urteil: Urlaubsreise gleich alltägliche Angelegenheit
Die Kindesmutter beantragte dann beim zuständigen Amtsgericht Offenbach, dass im Wege einer einstweiligen Anordnung die Zustimmung des Kindesvaters ersetzt wird. Das Amtsgericht Offenbach hat dann entschieden, dass die Kindesmutter allein über diese Urlaubsangelegenheit entscheiden dürfe, da es sich um eine alltägliche Angelegenheit handeln würde (bei denen der Elternteil, der das Kind in Obhut hat, immer allein entscheiden darf).
Hiergegen hat sich der Kindesvater gewehrt und legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.
Aufhebung des Urteils durch das OLG Frankfurt
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Die Fluchbegleiterin,
27.08.2016, 19:27
- Hauptsache der Ex schaden koste was es wolle -
Ketzer,
28.08.2016, 05:53
- Hauptsache der Ex schaden koste was es wolle -
Martin Löwe,
28.08.2016, 09:19
- Rachsucht? -
adler,
30.08.2016, 01:57
- Hauptsache der Ex schaden koste was es wolle -
Martin Löwe,
28.08.2016, 09:19
- Hauptsache der Ex schaden koste was es wolle -
Ketzer,
28.08.2016, 05:53