EU: Tyrannei und Despotismus sind en vogue….. (Politik)
Manhood, Tuesday, 22.01.2013, 14:26 (vor 4335 Tagen)
Federführend ist mal wieder eine FrauIn:
Diese Lügendialektik ist phänomenal – Europa lechzt geradezu nach Totalitarismus:
Eine von der EU-Kommission einberufene Beratergruppe hat empfohlen, die sich rasch verändernde Medienwelt stärker vom Staat überwachen zu lassen, um Pluralismus und Qualität zu wahren. Die Gruppe unter Vorsitz der früheren lettischen Präsidentin Varia Vike-Freiberga schlug am Montag vor, dass künftig die Europäische Grundrechteagentur die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt in den Mitgliedstaaten der EU kontrollieren solle. Das EU-Parlament könne dann Empfehlungen über geeignete Maßnahmen treffen, heißt es in dem Bericht, den die für „digitale Fragen“ zuständige Kommissarin Neelie Kroes in Auftrag geben hatte. Eine andere Möglichkeit sei, dass die EU dafür eine „unabhängige Beobachtungsstelle“ aus Wissenschaftlern einrichte. Außerdem müssten nationale Behörden und die Kommission bei Wettbewerbsentscheidungen stärker auf Pluralismus achten, vor allem in den Onlinemedien.
Die Beratergruppe, der auch die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin angehört, sprach sich dafür aus, in allen EU-Staaten unabhängige Medienräte vorzuschreiben, die Strafzahlungen verhängen, Gegendarstellungen erzwingen oder Medien die Zulassung entziehen können. Die EU-Kommission solle überwachen, dass diese Medienräte sich an europäische Werte hielten. Frau Kroes ließ offen, ob sie den Empfehlungen der Berater folgen wird. Es gehe darum, eine Debatte zu eröffnen, sagte sie. So könnten die Staats- und Regierungschefs über das Thema reden.
Die Beratergruppe schreibt, dass die Pressefreiheit in Europa von politischer Einflussnahme, übermäßigem kommerziellen Druck, einer sich verändernden Medienlandschaft mit neuen Geschäftsmodellen und dem Aufstieg neuer Medien bedroht sei. Für ein besonders großes Problem hält die Gruppe einen schleichenden Qualitätsverlust in der Berichterstattung, wie Frau Vike-Freiberga darlegte. Er stamme unter anderem daher, dass mit den neuen Medien wie dem Internet jedermann Informationen verbreiten könne. Deshalb schlägt die Gruppe auch vor, unprofitable Medien, die für die Meinungsvielfalt „unerlässlich“ seien, staatlich zu fördern. Medien, die in Europa grenzüberschreitend berichten, solle mit Geld für Übersetzungen und Reisekosten geholfen werden. Die Gruppe plädiert außerdem dafür, dass sämtliche Medien einen Verhaltenskodex und ihre redaktionellen Richtlinien veröffentlichen müssen.
http://www.pi-news.net/2013/01/eu-will-pressefreiheit-einschranken/
Grüsse
Manhood
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Terrorjustiz
Mus Lim , Tuesday, 22.01.2013, 15:50 (vor 4334 Tagen) @ Manhood
bearbeitet von Mus Lim, Tuesday, 22.01.2013, 16:17
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Holger , Tuesday, 22.01.2013, 17:29 (vor 4334 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Holger, Tuesday, 22.01.2013, 17:47
Interessante Sache, die weit ausholenden staatspolitischen Betrachtungen sind mir aber etwas zu kraus und verschwörungstheoretisch geradezu monoman auf die schmarotzende Beamtenschaft ausgerichtet.
Ein Beispiel, das so hahnebüchen wie falsch ist:
"Der mit diesem Prozeß einhergehende Verfall traditioneller Normen ließ in den 70er Jahren die Anzahl der Ehescheidungen mit überwiegender Schuld der Frauen nach dem alten Scheidungsrecht derartig anwachsen, daß Mitte der 70er Jahre durch die wachsenden Sozialhilfeleistungen an schul-dig geschiedene Ehefrauen in Verbindung mit anderen Belastungen der Staatshaushalt in der Weise geschwächt wurde, daß bei der notwendigen Sicherung der Investitionsprämissen die Beamten- und Richtergehälter nicht mehr erhöht werden konnten. Das alte Scheidungsrecht wurde also bedrohlich disfunktional für den Staatszweck der Bundesrepublik, Luxusherberge des Beamtentums zu sein.
Das Beamtenversorgungsgesetz von 1976, das den Beamten eine großzügige Erhöhung der Versorgungsbeträge verschaffte, ist deshalb mit den Regelungen des Ehescheidungsrechts vom selben Jahr zu verbinden."
Unsinn. Bis 76 regierte die sog. Konventionalscheidung- man erklärte sich beidseits für schuldig, zahlte 200 Mark Gebühr und war nach 5 min. geschieden. Ca. 85% aller Fälle wurden so geregelt. Bei den restlichen, harten Schuldscheidungen zog meist der Mann den Kürzeren- Männer sind Schweine galt damals erst recht.
Auch die Argumentation mit der hochschnellenden Sozialeistungen für schuldig geschiedene Frauen überzeugt nicht: damals herrschte Vollbeschäftigung und die Scheidungszahl war insgesamt geringer (1970: 75 000, in den letzten Jahren um 200 000. Um 75 herum gab es einen Peak auf über 100 000, um 77 stark abzufallen- Schlaumeier haben gesehen, was da kommt und sich schnell noch vorher scheiden lassen). Von hohem Leistungsbedarf für schuldig geschiedene Frauen zu sprechen, der an die Grenze der Leistungsfähigkeit des Staates ging, ist deshalb hahnebüchen.
Aber eins zeigte die hohe Zahl an Konventionalscheidungen doch: Warum wohl ließen sich aber in 85% aller Fälle die Gebenedeiten denn dazu herab, sich auch für schuldig zu erklären? Dies war gleichbedeutend mit Unterhaltsverzicht!
Naaaa? Ob frau wohl auch Dreck am Stecken hatte und die hochnotpeinliche gerichtliche Untersuchung scheute? Entgegen der linken Propagandabehauptung, Schuld am Scheitern einer Ehe sei gar nicht feststellbar, einfach mal das Hirn einschalten: Womit beschäftigen sich Gerichte seit Jahrtausenden? Richtig. Mit Schuldfindung. Und machen sie das gut? Insgesamt ja. Die Zahl krasser Fehlurteile ist eher gering, sieht man von 'politischen' Urteilen ab und unter die fällt heute jedes Scheidungsurteil.
Und was ist bis heute der mit Abstand häufigste Grund für das Scheitern einer Ehe? Logo. Neues Liebchen. Wie früher.
Was soll daran so schwierig sein? Und der Gehörnte wird auch ohne Jurastudium rasch zum Schluß kommen, daß der Schuld hat, der einem die Hörner verpaßt hat.
Die völlige Ummodelung des Scheidungsrechts hatte einen anderen Grund: politisch gewollte üppige Unterhaltsgarantie für Frauen, ob schuldig oder nicht. Daraus folgte das berüchtigte Oxymoron der Jurisprudenz, daß nunmehr auch 'Unschuldige' zu Schadensersatzleistungen für 'ehebedingte Nachteile' in Form einer Unterhaltsrente herangezogen werden, für jeden Deppen erkennbar eine Unvereinbarkeit mit Rechtsordnung, Ethik und Moral und der Grund für das anklagende Statement des Richters OLG Harald Schütz auf dem Anwaltstag.
Dennoch werde ich die Chose mal gründlich durchackern.
Für jeden Deppen erkennbar
Mus Lim , Tuesday, 22.01.2013, 17:54 (vor 4334 Tagen) @ Holger
Interessante Sache, die weit ausholenden staatspolitischen Betrachtungen sind mir aber etwas zu kraus und verschwörungstheoretisch geradezu monoman auf die schmarotzende Beamtenschaft ausgerichtet.
Ich finde es auch etwas weit hergeholt, die Ursachen einer verfehlten Familienpolitik und entgleisten Familienrechts mit dem "Deutschen Orden" und "Martin Luther" zu erklären.
Interessant finde ich die praktischen Erfahrungen, wie der Mann von der Justiz veralbert, hingehalten und letztlich zwangspsychiatrisiert wird. Das erinnert doch gleich an die Fälle Gustl Mollath und Rainer Hoffmann.
Ein Beispiel, das so hahnebüchen wie falsch ist:
Wissen Sie das genau?
Wie dem auch sei, dem Staat sind die vielen Scheidungen trotzdem recht.
"Teile und herrsche" dürfte das Motto sein.
Naaaa? Ob frau wohl auch Dreck am Stecken hatte und die hochnotpeinliche gerichtliche Untersuchung scheute? Entgegen der linken Propagandabehauptung, Schuld am Scheitern einer Ehe sei gar nicht feststellbar, einfach mal das Hirn einschalten: Womit beschäftigen sich Gerichte seit Jahrtausenden? Richtig. Mit Schuldfindung.
Das sehe ich genau so.
Überhaupt sind Unterhaltszahlungen als "Wiedergutmachung" (Schadensersatzleistung) eines nicht eingehaltenen Ehevertrages (bis der Tod euch scheide) zu seinen und keine Wiedergutmachung ohne Schuld. Alles andere ist rechtsethisch nicht vertretbar und als reine staatliche Willkür zu verstehen, als staatliche organisierter Raub.
Was soll daran so schwierig sein?
Schwierig nicht, aber so wie es jetzt ist, lässt sich mehr Geld verdienen.
Es lässt sich so herrlich oft um Umgang und Unterhalt prozessieren.
Die völlige Ummodelung des Scheidungsrechts hatte einen anderen Grund: politisch gewollte üppige Unterhaltsgarantie für Frauen, ob schuldig oder nicht.
Auch, aus feministischer Sicht. Aber auch Familienzerstörung allgemein, aus staatlicher Sicht und aus Sicht der Menschenkonstrukteure.
... für jeden Deppen erkennbar eine Unvereinbarkeit mit Rechtsordnung, Ethik und Moral ...
Für jeden Deppen erkennbar?
Das würde ich bestreiten.
Die Mehrzahl der Bevölkerung begreift es nicht als Unrecht.
Ansosten stimme ich zu:
Unvereinbarkeit mit Rechtsordnung, Ethik und Moral?
Absolut!
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Für jeden Deppen erkennbar
Holger , Tuesday, 22.01.2013, 20:12 (vor 4334 Tagen) @ Mus Lim
Ich finde es auch etwas weit hergeholt, die Ursachen einer verfehlten Familienpolitik und entgleisten Familienrechts mit dem "Deutschen Orden" und "Martin Luther" zu erklären.
Interessant finde ich die praktischen Erfahrungen, wie der Mann von der Justiz veralbert, hingehalten und letztlich zwangspsychiatrisiert wird. Das erinnert doch gleich an die Fälle Gustl Mollath und Rainer Hoffmann.
Die sind u.U. Gold wert.
Die muß ich aber erst auf Wirksamkeit mit meinem alter ego, einem pensionierten Vorsitzenden einer großen Strafkammer abklopfen.
Ein Beispiel, das so hahnebüchen wie falsch ist:
Wissen Sie das genau?
Ja. Einfach der Argumentationskette folgen. Und bei Friedenberger nachlesen.
Wie dem auch sei, dem Staat sind die vielen Scheidungen trotzdem recht.
"Teile und herrsche" dürfte das Motto sein.
Wenn man davon ausgeht, daß traditionelle Familienbande immer ein Dorn im Auge der Ideologen sind, ja. Jedes Raubtier weiß es: vereinzeln des Ziels aus der Herde führt zum Erfolg.
Naaaa? Ob frau wohl auch Dreck am Stecken hatte und die hochnotpeinliche gerichtliche Untersuchung scheute? Entgegen der linken Propagandabehauptung, Schuld am Scheitern einer Ehe sei gar nicht feststellbar, einfach mal das Hirn einschalten: Womit beschäftigen sich Gerichte seit Jahrtausenden? Richtig. Mit Schuldfindung.
Das sehe ich genau so.
Überhaupt sind Unterhaltszahlungen als "Wiedergutmachung" (Schadensersatzleistung) eines nicht eingehaltenen Ehevertrages (bis der Tod euch scheide) zu seinen und keine Wiedergutmachung ohne Schuld. Alles andere ist rechtsethisch nicht vertretbar und als reine staatliche Willkür zu verstehen, als staatliche organisierter Raub.
?? Ist der erste Satz mißraten oder stehe ich auf dem Schlauch?
Was soll daran so schwierig sein?
Schwierig nicht, aber so wie es jetzt ist, lässt sich mehr Geld verdienen.
Es lässt sich so herrlich oft um Umgang und Unterhalt prozessieren.
Und um noch ganz anderes! Die Echse von Fritz macht jetzt auf Krüppel, damit er das vorgebliche Studium der spätberufenen Tochter bezahlen muß. Man hält es nicht für möglich: die jetzt 28- jährige gibt vor, ein Studium beginnen zu wollen und hat einen Bafög- Antrag gestellt. Das Amt rückt nun Fritz auf den Pelz. Bemerkenswerterweise weigern sie sich Auskunft zu geben, ob die Voraussetzungen zu einem Studium überhaupt vorliegen, genauso wie Echse und Arschlochtochter. Man trifft sich demnächst wieder teuer vor dem OLG Hamm...
Man muß sich das mal reinziehen! Zu Zeiten der Konventionalscheidung 5 min und 200 Mark, heute nahezu unbegrenzt. Mein Kumpel Fritz hat 9 Jahre nach Trennung und 4 Jahre nach Scheidung immer noch Verfahren laufen und 3 Meter Aktenordner darüber. Der längste Prozess meiner Anwältin dauerte 13 Jahre und kam nur durch den Tod des Mannes zu einem Ende. Die reinen Prozess- und Anwaltskosten beliefen sich bei mir auf 30 000, bei Fritz auf jetzt 50 000. Es ist kein Geheimnis, daß ohne unser abartiges Scheidungs'recht' die meisten aus dem Anwalts- Tsunami am Bettelstab gingen.
Der
... für jeden Deppen erkennbar eine Unvereinbarkeit mit Rechtsordnung, Ethik und Moral ...
Für jeden Deppen erkennbar?
Das würde ich bestreiten.
Die Mehrzahl der Bevölkerung begreift es nicht als Unrecht.
Das ist ein Phänomen vor allem der grünlinken Gutmenschen-Kreise mit ihrer Erbschuldthese des Mannes und beweist, daß Agitprop erfolgreich sein kann- der thumbe Proll indes reagiert adäquat, ohne es begründen zu können, stellt jegliche Erwerbstätigkeit und somit Ausbeutbarkeit ein und legt sich in die soziale Hängematte- wirklich easy zu verstehen!
Zweifelsohne hatten ein Haufen Nazischergen keinerlei schlechtes Gewissen, Juden umzubringen so wie in finsteren Gebirgstälern Afghanistans fromme Muslime einen Ungläubigen. Wenn Russen im Sozialismus wie selbstverständlich vom Arbeitsplatz Materialien entwendeten, waren sie der festen Überzeugung, diese gehörten niemand.
Nur hat hemmungsloses RaubenPlündernMorden relativ schnell zur Folge, daß es niemanden mehr angetan werden kann- das System implodiert wie die SU oder Mitteleuropa im ersten 30- jährigen Krieg: die Erholung dauerte hunderte Jahre. Moralverlust rächt sich bitter. Augustinus muß ich jetzt nicht nochmal zitieren.
Ansosten stimme ich zu:
Unvereinbarkeit mit Rechtsordnung, Ethik und Moral?
Absolut!
Daran kann es für Verständige keinen Zweifel geben!
Ist der erste Satz mißraten oder stehe ich auf dem Schlauch?
Mus Lim , Wednesday, 23.01.2013, 16:34 (vor 4333 Tagen) @ Holger
Jedes Raubtier weiß es: vereinzeln des Ziels aus der Herde führt zum Erfolg.
So ist es.
Überhaupt sind Unterhaltszahlungen als "Wiedergutmachung" (Schadensersatzleistung) eines nicht eingehaltenen Ehevertrages (bis der Tod euch scheide) zu sehen, also es gibt keine Wiedergutmachung ohne Schuld. Alles andere ist rechtsethisch nicht vertretbar und als reine staatliche Willkür zu verstehen, als staatliche organisierter Raub.
?? Ist der erste Satz mißraten oder stehe ich auf dem Schlauch?
Nur ein ganz kleines Bißchen. (Im Text obenstehend korrigiert!)
Man muß sich das mal reinziehen! Zu Zeiten der Konventionalscheidung 5 min und 200 Mark, heute nahezu unbegrenzt.
Das hat die Lobby der Juristen doch gut hingekriegt, oder?
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Berufskollegen.
Die reinen Prozess- und Anwaltskosten beliefen sich bei mir auf 30 000, bei Fritz auf jetzt 50 000.
Das lohnt sich doch, oder?
Manchmal hieß es im Forum, Linke seien die Pest.
Ich sage, Juristen sind die Pest.
Das ist ein Phänomen vor allem der grünlinken Gutmenschen-Kreise mit ihrer Erbschuldthese des Mannes ...
"Erbschuldthese des Mannes", die Umschreibung muss ich mir merken!
Nur hat hemmungsloses RaubenPlündernMorden relativ schnell zur Folge, daß es niemanden mehr angetan werden kann- das System implodiert wie die SU ...
Nun ja, das mit dem Implodieren hat in der SU immerhin 80 Jahre gedauert ...
... Mitteleuropa im ersten 30-jährigen Krieg: die Erholung dauerte hunderte Jahre. Moralverlust rächt sich bitter. Augustinus muß ich jetzt nicht nochmal zitieren.
Damals war Deutschlands Glück, dass die Nachbarländer auch erschöpft waren.
Heute sehe ich die Gefahr, dass Europa afrikanisiert wird.
Leutnant Dinos Beschreibungen afrikanischer Frauen lassen schön grüßen ...
Daran kann es für Verständige keinen Zweifel geben!
Allein es fehlt an Verständigen. *seufz*
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Terrorjustiz
Holger , Wednesday, 23.01.2013, 16:05 (vor 4333 Tagen) @ Mus Lim
Uff
Jetzt hab ichs durch:
Erinnert manchmal etwas an den Fall Mollath und- auch wenn ich mich mit Ferndiagnosen ungern aufs Glatteis wage- ich fürchte, Prof. Tewes (den ich persönlich kenne und für integer halte) hatte wohl Recht: eine paranoide Persönlichkeitsstörung ist wahrscheinlich. Dies zeigt sich nicht nur an der von mir schon kritisierten Stelle, sondern auch im weiteren Gang der Dinge: so echauffiert er sich wortreich über von der Echse begangene Verbrechen, die seiner Ansicht nach wesentlich zur Aussetzung des Zugewinnausgleichs bzw. Unterhalt hätten führen müssen, erläutert sogar noch die Rechtsvorschrift über 'grobe Unbilligkeit' und nimmt einfach nicht zur Kenntnis, daß diese derartig hoch aufgehängt ist, daß sie de facto nie zu Tragen kommt.
Er hat wirklich Glück gehabt, nicht in dieselbe Situation wie Mollath zu geraten- auch dies verdankt er Prof. Tewes.
Übrigens sollte angemerkt werden, daß man in hochstrittigen und dramatisch ablaufenden Scheidungsverfahren ziemlich anfällig für paranoide Ideen ist, es erschüttert einen wirklich bis in die Grundfesten.
Inzwischen sehe ich auch klarer hinsichtlich der krausen gesellschaftspolitischen Ausführungen: der Mann hat tiefrote Überzeugungen (anscheinend großer Adornofan) und kann einfach nicht akzeptieren, daß es ausgerechnet die Linken waren, die derart rechtlos stellende Gesetze verbrochen haben- hinter allem und jedem autoritär- reaktionäre, preußische Beamtenbüttel und das Weltkapital zu argwöhnen, hat erkennbar was Paranoides. Man sollte wirklich mal forschen, ob zwischen linksprogressivem Gedankengut und paranoiden Entwicklungen eine Korrelation besteht.
Natürlich war er rasch als Querulant abgestempelt, was nicht gerade hilfreich ist und für seine Primärpersönlichkeit ist es gar nicht gut, die pseudopsychoanalytischen Ergüsse der Neomarxisten dermaßen zu verinnerlichen, wie er es tut: ein unter der Annahme von Postulaten in sich zwar schlüssiges, aber dennoch von der Außenwelt hermetisch abgeriegeltes Gedankengebäude, wie es für Ideologen und Fanatiker typisch ist und wiederum auf Paranoia hinweist.
Zusammenfassend kann ich dem Autor des Buches nur von einer Veröffentlichung abraten.
Hinsichtlich des Scheidungsunrechts ergibt sich nichts Neues. Im Gegenteil: der Fall war in den frühen Achzigern, seither hat es viele Änderungen gegeben.
Und Verschwörungstheorien gibt es schon genug.
Querulantentum
Mus Lim , Wednesday, 23.01.2013, 16:55 (vor 4333 Tagen) @ Holger
Nur weil jemand beim Erklärungsansatz (Deutscher Orden, Luther) übers Ziel hinausschießt, ist er nicht schon paranoid.
Jedenfalls ist er nicht paranoider als der Durchschnittslinke, der hinter jedem Unternehmer einen Ausbeuter und blutsaugenden Kapitalisten sieht.
Dass ein Unternehmer sich ganz schön strecken muss, um seinen Betrieb am Leben zu erhalten und die Arbeitsplätze seiner Angestellten zu sichern, sehen die gar nicht.
Dem Mann wird (so wie Gustl Mollath) nur deswegen eine paranoide Persönlichkeitsstörung unterstellt, weil er sich von der Justiz nicht abbügeln lassen will.
Ich habe deshalb auch über die "Folklore" im Text hinweg gelesen und mich auf den Kern konzentriert, wie hartnäckig Richter alles beiseite schieben, was den Unterhalt für die Exe ausschließen könnte und wie sie, wenn der Mann trotzdem keine Ruhe geben will, ihn als Querulanten und Paranoiden hinstellen. Das ist die letzte Waffe des Staates, um unbeugsame Bürger ruhig zu stellen.
Das Querulantentum war bereits 1795 in der preußischen Gerichtsordnung unter Strafe gestellt, ist also zweifellos ein in der Justiz entworfenes Konstrukt, gab es damals doch die Psychiatrie als Fachrichtung der Medizin noch gar nicht. Insofern wundert es nicht, dass einer der ersten Psychiater, die den "Querulantenwahn" beschrieben, Eduard Hitzig, vor seiner medizinischen Karriere Rechtswissenschaften studierte. In seiner im Jahre 1895 erschienenen Monographie "Über den Querulantenwahn" stuft er diesen als eine Form chronischer Verrücktheit und als eine Allgemeinerkrankung der psychischen Persönlichkeit ein, die mit größter Wahrscheinlichkeit auf feinere anatomische Veränderungen im Gehirn zurückzuführen sei. - WikiMANNia: Querulantentum
Und da erkenne ich dasselbe Muster:
* Wilfried Münkel
* Gustl Mollath
* Rainer Hoffmann
so echauffiert er sich wortreich über von der Echse begangene Verbrechen, die seiner Ansicht nach wesentlich zur Aussetzung des Zugewinnausgleichs bzw. Unterhalt hätten führen müssen, erläutert sogar noch die Rechtsvorschrift über 'grobe Unbilligkeit' und nimmt einfach nicht zur Kenntnis, daß diese derartig hoch aufgehängt ist, daß sie de facto nie zu Tragen kommt.
Doch, er nimmt es zur Kenntnis und schreibt dazu, dass diese Vorschriften nur "legitimierende Funktion" haben, also gar nicht dazu bestimmt sind, angewandt zu werden, sondern nur dem Unrecht einen legitimatorischen Anstrich zu geben.
Er hat wirklich Glück gehabt, nicht in dieselbe Situation wie Mollath zu geraten- auch dies verdankt er Prof. Tewes.
Nö, da war nur weniger kriminelle Energie dahinter.
Bei Mollath fühlten sich eine Menge Herren bedroht, die Geld verschoben hatten und Sanktionen zu befürchten hatten. Das war bei Münkel (zu seinen Gunsten) nicht der Fall.
Übrigens sollte angemerkt werden, daß man in hochstrittigen und dramatisch ablaufenden Scheidungsverfahren ziemlich anfällig für paranoide Ideen ist, es erschüttert einen wirklich bis in die Grundfesten.
Moment, ich hatte in der Zeit auch die Befürchtung, paranoid zu sein und Gespenster zu sehen. Bis ich verstanden habe, das sind keine paranoiden Ideen, das läuft tatsächlich auch bei anderen nach demselben Muster ab.
Inzwischen sehe ich auch klarer hinsichtlich der krausen gesellschaftspolitischen Ausführungen: der Mann hat tiefrote Überzeugungen ...
Ist aber irrelevant.
Ob tiefrot, normallinks oder nichtlinks: In Scheidungsverfahren werden alle Männer nach ein und demselben System abgekocht.
Man sollte wirklich mal forschen, ob zwischen linksprogressivem Gedankengut und paranoiden Entwicklungen eine Korrelation besteht.
Ich empfehle WikiMANNia: Biedermann zu lesen. In der konservativen Ecke ist das Krankhafte genauso zu Hause.
Zusammenfassend kann ich dem Autor des Buches nur von einer Veröffentlichung abraten.
Er müsste es nur auf das Wesentliche zusammenfassen.
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auch die FAZ
Holger , Tuesday, 22.01.2013, 15:58 (vor 4334 Tagen) @ Manhood
hat sich dem angenommen:
Besonders saftig sind die Kommentare.
Längst installiert ....
Referatsleiter 408, Tuesday, 22.01.2013, 18:26 (vor 4334 Tagen) @ Manhood
Das brauchen die nicht mehr zu beschließen, dass läuft hier schon: http://www.weiberplage.de/index.php?id=3642
EU: Tyrannei und Despotismus sind en vogue…..
Robert , München, Thursday, 24.01.2013, 14:26 (vor 4333 Tagen) @ Manhood
Eine von der EU-Kommission einberufene Beratergruppe hat empfohlen, die sich rasch verändernde Medienwelt stärker vom Staat überwachen zu lassen, um Pluralismus und Qualität zu wahren.
Boah! Orwellscher Neusprech vom Feinsten.
Zensur um "Pluralität" zu wahren