Frau kann es ja mal versuchen: "Zurückgezogener Scheidungsantrag nach Tod des Ehegatten sichert keine Erbschaft" (Frauen)
Der Fall
Ein Paar war verheiratet und hatte drei Kinder. Die Ehefrau hatte die Scheidung und das Sorgerecht für die Kinder beantragt. Sie erklärte dabei, dass das Paar schon seit sechs Jahren getrennt lebe - wenn auch noch auf dem gleichen Grundstück. Sie beantragte eine Härtefall-Scheidung ohne Trennungsjahr. Ihr Mann sah zwar keinen Härtefall, willigte aber in die Scheidung ein. Einige Monate später starb der Mann.
Drei Tage nach seinem Tod beantragte die Ehefrau beim Nachlassgericht einen Erbschein zugunsten der drei Kinder, der auch erteilt wurde. Einen weiteren Tag später ging beim Familiengericht ein Schreiben der Frau ein: Sie habe sich mit ihrem Mann kurz vor seinem Tod wieder versöhnt. Wenig später nahm sie den Scheidungsantrag zurück und beantragte gleichzeitig einen neuen Erbschein - in dem sie selbst als Miterbin berücksichtigt werden wollte. Das Nachlassgericht lehnte dieses Ansinnen ab. Die Frau legte dagegen Rechtsmittel ein.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied ...