Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frau kann es ja mal versuchen. (Frauen)

adler @, Kurpfalz, Monday, 26.09.2016, 03:42 (vor 2985 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Ein Paar war verheiratet und hatte drei Kinder. Die Ehefrau hatte die Scheidung und das Sorgerecht für die Kinder beantragt. ... Sie beantragte eine Härtefall-Scheidung ohne Trennungsjahr.
Drei Tage nach seinem Tod beantragte die Ehefrau beim Nachlassgericht einen Erbschein zugunsten der drei Kinder, der auch erteilt wurde.

Das muss sie als treusorgende und liebende Muddi auch so machen.

Einen weiteren Tag später ging beim Familiengericht ein Schreiben der Frau ein: Sie habe sich mit ihrem Mann kurz vor seinem Tod wieder versöhnt.

Überraschung!
Da hatt'se wohl gemerkt, dass sie über das Geld der lieben Kleinen nicht so ohne weiteres für sich selbst verfügen kann.

Wenig später nahm sie den Scheidungsantrag zurück und beantragte gleichzeitig einen neuen Erbschein.

Möge er ihr nun jede Nacht als böser Geist erscheinen. Und unverhofft auch mal am Tage!

Das Nachlassgericht lehnte dieses Ansinnen ab. Die Frau legte dagegen Rechtsmittel ein.

Das Oberlandesgericht Naumburg entschied ...

Stirbt ein Ehegatte, hat der überlebende Partner ein gesetzliches Erbrecht. Hat sich der Überlebende vor dem Erbfall aber scheiden lassen oder einen Scheidungsantrag gestellt, dem der andere zugestimmt hat, erlischt das Erbrecht. Den Scheidungsantrag nach dem Todesfall schnell zurückzuziehen, ändert daran nichts.

Ich hoffe doch, dass in einem solchen Fall beim OLG dann Schluss ist mit diesen ekelhaften Spielchen?

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