Zwei Aspekte erscheinen mir wichtig im Umgang mit Justizirrtümern:
Erstens:
Fehler müssen dazu führen, dass Ursachenforschung betrieben wird. Dabei geht es primär nicht darum, Schuld zuzuweisen, sondern Verfahren und Abläufe darauf hin zu untersuchen, um Verbesserungen vorzunehmen.
Zweitens:
Fehler sind unvermeidlich. Es gibt kein fehlerfreies System. Also ist ein Verfahren festzusetzen, wie Geschädigte entschädigt werden. Und da ist ein Betrag von 25,- € pro Hafttag eine Frechheit.
Wie beim Schadensersatz ist der Geschädigte so zu entschädigen, als sei das Schadensereignis nicht eingetreten.
Zu ersetzen ist der Rufschaden (vergleichbar Schmerzensgeld), der Verdienstausfall und Folgeschäden des Verdienstausfalls, d.h. die Differenz dazu, was der Betreffende ab Tag der Freilassung als Lohn erzielt hätte, wenn er nicht eingesperrt worden wäre, im zum tatsächlich erzielten Lohn. Und den Verdienstausfall durch die Haft.
Schadensersatz ist teuer und da kann die Justiz nicht zurückstehen.
Wie die Medizin muss sich auch die Justiz Fehler anrechnen lassen und Schadensersatz leisten.
Vielleicht sollt sich das Volk mal Gedanken darüber machen, welche Justiz man sich leisten will. Denn wie in der Medizin ist das Vertrauen in die Justiz höher, als das was dort geboten wird.
DschinDschin
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.