Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Katharina Raffl (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Friday, 30.09.2016, 19:48 (vor 2981 Tagen)

F486 Katharina Raffl – AUT - Leiterin des Regionalbüros für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt in Innsbruck - www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at - katharina.raffl@bka-gv.at - http://media05.regionaut.meinbezirk.at/2015/09/23/9286189_web.jpg?1443014530

Seit Anfang August verjährt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst nach drei Jahren. Gleichbehandlungsanwältin Katharina Raffl bezeichnet die Fristverlängerung als Fortschritt für Betroffene.
Das Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen am Arbeitsplatz aus Gründen des Alters, wegen einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Geschlechts verhindern und beseitigen.
Nach wie vor bilden Opfer von sexuellen Belästigungen die größte Gruppe der Hilfesuchenden bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, so Katharina Raffl. Das novellierte Gleichbehandlungsgesetz helfe nun umfassender bei sexueller Belästigung. Die Novelle stärke die Rechte von Betroffenen. Das gelte vor allem für Frauen, so Raffl.
Unter anderem wurde die Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz von einem auf drei Jahre verlängert. Bisher mussten Ansprüche innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Fristverlängerung ist ein wichtiger Schritt für die Betroffenen, sagt Raffl.
Zudem gebe es - vor allem im ländlichen Bereich - eine hohe Dunkelziffer. Der Mindest-Schadenersatzanspruch bei sexueller Belästigung ist mit 1.000 Euro gleich geblieben. Das Gesetz stellt nun klar fest, dass der Schadenersatz „wirksam und angemessen zu sein hat“, sagt Raffl.
Maßnahmen gegen Lohnungleichheit
Ausgebaut wurde auch die Verpflichtung von Unternehmen, Gehaltsangaben in Stelleninseraten anzuführen. Diese Bestimmung gilt nun auch für Arbeitsbereiche ohne Kollektivvertrag. Dies sei ein weiterer Schritt zur Verringerung der Lohnunterschiede von Frauen und Männern. Allerdings sollten auch Gewerkschaft oder Arbeiterkammer Verstöße anzeigen können, fordert Raffl. Derzeit kann dies nur, wer sich um eine Stelle bewirbt oder die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.
Broschüre „Gleichbehandlung im Beruf“
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Dazu stellt die Arbeiterkammer eine Broschüre zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2598158/

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in Österreich weit verbreitet. Zuletzt machte ein Fall am Salzburger Landestheater Schlagzeilen. Ein leitender Angestellter soll seiner Assistentin eine SMS mit sexistischem Inhalt geschickt haben. Die Frau wurde versetzt. Die SN sprachen mit der Juristin Katharina Raffl von der Regionalanwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen in Innsbruck, die auch für Salzburg zuständig ist und hier Beratungen anbietet.
SN: Wie viele Beschwerden wegen sexueller Belästigung langten zuletzt aus Salzburg in der Anwaltschaft ein?
Raffl: 2011 waren es 29 Fälle, im Jahr davor 23 Fälle. Sexuelle Belästigung ist in den Beratungsgesprächen einer der drei am häufigsten genannten Tatbestände. Die Dunkelziffer ist hoch. Viele Frauen melden sich nicht oder nehmen die Belästigung in Kauf, weil sie Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Für viele Frauen hat die Belästigung starke psychische Auswirkungen.
SN: Wie enden meistens die Fälle?
Raffl: Manche Frauen suchen die Beratung, melden den Fall aber nicht weiter. Oft werden nach einem Interventionsschreiben außergerichtliche Schritte gesetzt. Häufig ist freiwilliger Schadenersatz. Manche Frauen sind auch mit einer Entschuldigung zufrieden. Strafrechtlich relevante Tatbestände kommen meistens nicht zu uns in die Anwaltschaft, weil die Frauen sich direkt an den Notruf oder die Polizei wenden.
Thema Belästigung
SN: Wie kann es sein, dass meistens die Opfer versetzt werden und die Belästiger fest im Sattel sitzen bleiben?
Raffl: Leider ist es so, dass sexuelle Belästigungen die „Machtfrage“widerspiegeln. Unternehmen trennen sich nicht so gern vom Belästiger, der fest im Sattel sitzt, und tun sich leichter, die betroffene Frau zu versetzen. Rechtlich ist es aber so, dass eine Versetzung gegen denWillen der betroffenen Frau nicht der gesetzlichen Abhilfepflicht des Arbeitgebers entspricht und Schadenersatzpflichten auslöst. In solchen Fällen können Frauen vor die Gleichbehandlungskommission und vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen.

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/SN/20120623/-viele-frauen-nehmen-die-belaestigu/08307809520120623232337029450197.html

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