Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Gesa Schirrmacher (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 02.10.2016, 12:59 (vor 2980 Tagen)

F488 Dr. Gesa Schirrmacher – geboren am 29.06.1965 in Lübeck (Schleswig-Holstein) – Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück - seit 2001 Referentin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen und Medien, Frauen in der Informationsgesellschaft – Referentin für den Bereich Gewalt gegen Frauen und Angelegenheiten des § 218 StGB – stellvertretende Vorsitzende der SPD Hannover-Stadt - Sprecherinnen-Gremium der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (AsF) Region Hannover – www.gesa-schirrmacher.de - gesa.schirrmacher@bmg.bund.de - http://ganz-hannover-im-blick.de/imperia/md/images/bezirkhannover/hannoverstadt/kommunalwahl_2016/kandidatenfotos/gesa_schirrmacher_.jpeg/fittosize_150_0_8a7a856db9b679d95e28b65d6821fffa_gesa_schir...

Komme ich in den Rat, kümmere ich mich als Erstes um eine verlässliche Finanzierung für diejenigen, die sich um von Gewalt in der Familie betroffene Frauen und Kinder kümmern, damit das gute Unterstützungssystem und die engagierten Fachkräfte noch besser und vor allem planungssicher arbeiten können.

http://www.haz.de/Hannover/Kommunalwahl-Galerien/Stadt2/Die-Stadtratskandidaten-fuer-den-Wahlbereich-7-Suedstadt-Bult/Dr.-Gesa-Schirrmacher

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in der Region Hannover hat einen neuen Vorstand. Als Vorsitzende wurden gewählt: Silke Gardlo (Hannover/Nordstadt), Peggy Keller (Hannover/List-Nord) und Sylvie Müller (Gehrden)
Silke Gardlo und Sylvie Müller wurden als Sprecherinnen bestätigt, Peggy Keller, die auch schon im letzten Vorstand als Beisitzerin dabei war, möchte sich im Vorstandstrio noch stärker für Gleichstellungspolitik in der SPD einsetzen. Nicht mehr dabei ist Dr. Gesa Schirrmacher, die aus beruflichen Gründen aus dem Vorstand ausscheidet.

Ziel des neu gewählten Vorstandes, ist die erfolgreiche Arbeit weiter fortzusetzen. Das heißt vor allem im laufenden Bundestagswahlkampf die SPD Kandidatinnen in der Region Hannover zu unterstützen und Bürgerinnen und Bürgern die gleichstellungspolitischen Ziele der SPD näher zu bringen.

Darüber hinaus wird der Vorstand das „Networking“ vertiefen, neben der internen Netzwerkarbeit im großen Unterbezirk Region Hannover steht auch der Kontakt zu weiteren Organisationen und Institutionen, die sich für Frauen- und Gleichstellungsthemen stark machen auf dem Programm. Die drei Vorsitzenden erklären: „Für die Kommunalwahl 2011 gilt, wir wollen noch mehr Frauen ermutigen, sich aktiv in die Kommunalpolitik einzumischen und engagiert sozialdemokratische Anliegen zu vertreten. Ganz nach unserem Motto „Gute Politik geht nur mit Frauen““.

http://zukunftsregion-hannover.de/content/104653.php

Der Schutz vor Gewalt in der Familie
Gewalt im sozialen Nahraum, innerhalb der Familie, hat besonders gravierende Folgen.
Wenn in einem Umfeld, in dem Zuneigung, Vertrauen, Fürsorge, Liebe erwartet
wird, stattdessen Demütigungen, Verletzungen, Misshandlungen stattfinden, prägt
diese Erfahrung Erwachsene, aber auch Kinder, auf eine schädigende Art und Weise.
Denn das für eine positive Entwicklung notwendige Vertrauen sowohl in andere
Menschen als auch in die eigenen Fähigkeiten, das wichtige Erleben von Akzeptanz
und Respekt der physischen und psychischen Integrität werden nachhaltig gestört.
Die direkten und indirekten Folgen der erlebten häuslichen Gewalt sind langwierig. Je
früher der Gewaltkreiskreislauf unterbrochen wird, desto größer ist die Chance, ein
eigenes gewaltfreies Leben mit den Kindern zu führen und weiteren Schaden abzuwenden.
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Erkenntnisse zu
Ausmaß, Formen, Folgen bei häuslicher Gewalt und informiert über rechtliche Handlungsmöglichkeiten
sowie wichtige Anlaufstellen für Beratung und Hilfe.

I. Erkenntnisse zu Gewalt in der Familie
Gewalt in der Familie hat viele Gesichter und viele Formen. Wir wissen, es gibt Gewalt
gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegen ihre Eltern und
– vereinzelt – auch Gewalt gegen Männer. Die Formen der eingesetzten Gewalt reichen
von psychischer Gewalt (z.B. Bedrohungen, Beleidigungen, Herabwürdigungen,
Kontrolle der sozialen Kontakte) über körperliche (in Form von Schlagen, Treten,
Misshandeln) und sexuelle Gewalt (so z.B. sexueller Missbrauch von Kindern
oder Vergewaltigung der Partnerin) bis hin zu Tötungsdelikten, denen meist Frauen
und Kinder zum Opfer fallen.
In den Jahren 2003 und 2004 wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene Studien abgeschlossen,
die es uns ermöglichen, das Ausmaß dessen, was hinter verschlossenen Türen stattfindet
und selten öffentlich bekannt wird, genauer zu beurteilen. Für den Bereich
Gewalt gegen Kinder in der Familie werden weitere Studien in die folgende Übersicht
zum Erkenntnisstand einbezogen.

1. Gewalt gegen Frauen – repräsentative Daten
Die repräsentative Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von
Frauen in Deutschland“ gibt erstmals verlässliche Daten dafür, wie viele Frauen in
Deutschland Gewalt erfahren:
• 37% aller Frauen in Deutschland haben körperliche Gewalt und Übergriffe
ab ihrem 16. Lebensjahr erlebt. Es handelt sich um ein breites Spektrum von
körperlichen Übergriffen in unterschiedlichen Lebenskontexten. Die Übergriffe
reichen von leichten Ohrfeigen und wütendem Wegschubsen bis hin zum
Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen.
• 13% der befragten Frauen (also fast jede siebte Frau) gaben an, seit dem 16.
Lebensjahr Formen von sexueller Gewalt erlebt zu haben. Hierbei beziehen
sich die Angaben auf eine enge Definition (strafrechtlich relevanter Formen)
erzwungener sexueller Handlungen.
• Unterschiedliche Formen von sexueller Belästigung haben 58% der Befragten
mindestens einmal in ihrem Leben erfahren.
• 42% aller befragten Frauen gaben an, Formen von psychischer Gewalt erlebt
zu haben, die von eingeschüchtert Werden oder aggressivem Anschreien über
Verleumdungen, Drohungen und Demütigungen bis hin zu Psychoterror reichten.
• Rund 25% der in Deutschland lebenden Frauen haben Formen körperlicher
oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner
erlebt.
Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen ist nach dieser Studie überwiegend
Gewalt durch Beziehungspartner, und sie wird meist im häuslichen Bereich verübt.
Gewalt im sozialen Nahraum ist schwerwiegender als die Gewalt in anderen Lebensbereichen:
Durch diese Gewalt gibt es häufiger Verletzungsfolgen, und sie geschieht
regelmäßiger als z.B. Gewalt in der Öffentlichkeit.
Phasen von Trennung und Scheidung sind für Frauen besonders gefährlich: In diesen
Situationen kommt es häufig zu häuslicher Gewalt gegen Frauen bzw. die Gewalt
nimmt in dieser Phase an Häufigkeit und Intensität zu. Auch nach Trennung und
Scheidung wird die Gewalt vom ehemaligen Beziehungspartner manchmal in Form
von Nachstellungen, Drohungen und körperlichen Übergriffen fortgesetzt.
Gewalt bleibt nie ohne Folgen – dies bestätigt auch diese Untersuchung. Dabei sind
nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch psychische Folgebeschwerden
feststellbar, also z.B. Schlafstörungen, erhöhte Ängste, ein vermindertes Selbstwertgefühl
bis hin zu Depressionen. Je nach der untersuchten Gewaltform wurde von
56% bis über 80% der Frauen, die Gewalt erlebt hatten, über solche Folgen berichtet.

2. Häusliche Gewalt gegen Mädchen und Jungen
Mädchen und Jungen erleben als Kinder und Jugendliche häufig Gewalt im sozialen
Nahraum.
a.) Ausmaß elterlicher körperlicher Gewalt gegenüber Mädchen und Jungen
Auch wenn sich die elterlichen Erziehungsstile mit der Zeit verändert haben, erfahren
Mädchen und Jungen immer noch, auch in starkem Maße, körperliche Gewalt durch
ihre Eltern. Der 1992 vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführte Jugendsurvey
ergab, dass die Mehrheit der Jugendlichen Formen leichter körperlicher Züchtigungen
erlebt haben (81% leichte Ohrfeigen); schwerere Formen wie schallende Ohrfei4
gen hatten knapp 44%, eine Tracht Prügel hatten 31% erfahren.
Auch neuere Untersuchungen zeigen die starke Gewaltbetroffenheit von Kindern und
Jugendlichen. Im Rahmen einer im selben Jahr am Kriminologischen Forschungsinstitut
Niedersachsen (KFN) durchgeführten repräsentativen kriminologischen Opferbefragung
wurden Personen im Alter von 16 bis unter 60 Jahren zu innerfamiliären
Viktimisierungserfahrungen im Erwachsenenalter sowie zu Gewalterfahrungen in der
Kindheit befragt. Etwa drei Viertel der Befragten hatten körperliche elterliche Gewalt erlebt. Davon haben ca. drei Viertel der Jugendlichen körperliche Züchtigungen im Sinne von Ohrfeigen, Schlagen oder Werfen mit Gegenständen, hartem Anpacken oder Stoßen erfahren, knapp 11% waren darüber hinaus von körperlichen Misshandlungen, damit sind schwerere Formen wie das Schlagen mit der Faust, Prügeln, Zusammenschlagen, Würgen, Verbrennungen und der Einsatz von Waffen gemeint,
betroffen. Eine spätere KFN-Schülerbefragung von 1998, bei der über 16.000 Jugendliche der 9. und 10. Jahrgangsstufe unter anderem zu innerfamiliären Gewalterfahrungen befragt wurden, ergab, dass 43% der Befragten ohne elterliche Gewalt aufgewachsen waren. 30% hatten leichte körperliche Züchtigungen erlebt, 17% wurden schwer gezüchtigt und weitere 10% misshandelt.
Die Ergebnisse dieser und anderer Studien deuten aber auch darauf hin, dass sich
die Rate der Kinder, die mit elterlicher Gewaltanwendung erzogen werden, mit der
Zeit langsam verringert. Die jüngste Untersuchung bestätigt diese Tendenz. Ein Vergleich der Erziehungsstile zwischen Befragungsergebnissen aus den Jahren 1996
und 2001 von Bussmann zeigt einen Rückgang von elterlicher körperlicher Gewalt
auf. Insgesamt wurden rund 6.000 Eltern, Jugendliche und Multiplikatoren aus Schule,
Beratungs- und Hilfseinrichtungen zu den Auswirkungen des im November 2000
in Kraft getretenen Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und der begleitenden
Öffentlichkeitskampagne des BMFSFJ befragt. So stiegen in diesem Zeitraum
die Gruppen der sanktions- und körperstraffreien Erziehung von zusammengenommen
20% auf 28% an, die Gruppe der mit leichteren Körperstrafen sanktionierenden
konventionellen Erziehungsstile nahm von 56% auf 54% leicht ab, die Gruppe der
gewaltbelasteten Erziehungsstile bei Eltern verringerte sich von 24% auf 17%.
Trotz dieser erfreulichen Tendenz kann festgestellt werden, dass in Deutschland immer
noch viele Kinder und Jugendliche elterliche Gewalt erfahren: Die meisten Kinder
und Jugendlichen werden unter Einsatz körperlicher Gewalt von ihren Eltern erzogen,
etwa jede/r fünfte bis sechste erlebt auch schwerere Formen von Züchtigung,
etwa jede/r zehnte in einer Ausprägung, die auf Kindesmisshandlung hindeutet.
b.) Mädchen und Jungen als Zeugen der häuslichen Gewalt gegen die Mutter
Wenn 25% der Frauen zumindest einmal in ihrem Leben Gewalt durch einen Beziehungspartner erleben, wird deutlich, dass auch viele Kinder dies miterleben müssen, denn in vielen Haushalten leben Kinder.

Die Kinder leiden nicht nur unter der direkten Gewalt – auch das Miterleben der Gewalt der Eltern untereinander beeinträchtigt die Kinder. Für Kinder misshandelter
Mütter ist insbesondere die emotionale Lage schwierig. Diese Kinder haben Sorge
um ihre Mutter, aber sie können auch geteilte Loyalitäten zwischen den Eltern empfinden;
sie können sich schuldig dafür fühlen, nicht einzugreifen oder sie können wütend
auf ihre Mutter sein, dass sie die Misshandlungsbeziehung nicht verlässt. Vielfach
werden sie aber auch direkt in die Gewalt einbezogen, z.B. wenn die Mutter das
Kind auf dem Arm hält und die Kinder von den Schlägen getroffen werden oder auch,
wenn Kinder als Geiseln genommen werden, um eine Rückkehr der Mutter nach
Hause zu erzwingen.

Verschiedene Studien zeigen die vielfältigen Folgen, die das Miterleben von Gewalt
haben kann. Es kann zu Verhaltensstörungen und emotionalen Problemen kommen:
Kinder, die die Misshandlung ihrer Mütter beobachten, können aggressiver und
zugleich ängstlicher oder auch gehemmter sein, ein geringeres Selbstvertrauen haben
usw. Auch die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten wird durch das Miterleben der
Gewalttätigkeiten negativ beeinflusst. Eine Untersuchung von Kindern, die sich in
einem Frauenhaus aufhielten, zeigte beispielsweise, dass diese Kinder signifikant
geringere sprachliche Fähigkeiten hatten.

Insgesamt bleibt das Miterleben damit nie folgenlos. Jedoch hat die Zeugenschaft
von häuslicher Gewalt selbstverständlich nicht bei allen Kindern dieselben Folgen.
Die Schwere der Folgen hängt vielmehr von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab: Die
Folgen sind anders, wenn die Kinder auch direkt misshandelt werden, sie sind bedingt
durch das Alter, das Geschlecht, die Zeit, die seit dem Miterleben vergangen
ist, das Verhältnis zu den Erwachsenen und auch durch die Art der Interventionsmaßnahmen.
Neben den beschriebenen Störungen in der Entwicklung und den zum Teil traumatischen
Belastungen legt eine Reihe von Studien noch einen weiteren Zusammenhang
nahe: Kinder, die Misshandlungen miterleben, lernen und übernehmen dieses Verhalten.
Auch wenn diese These nicht von allen Studien nachgewiesen werden konnte,
zeigte sich doch, dass diese Kinder zumindest eine Akzeptanz für den Gebrauch
von Gewalt als Konfliktlösungsmuster entwickeln können und eigene Gewalttätigkeiten
damit rechtfertigen. Doch auch hier dürfen keine vorschnellen Schlüsse gezogen
und Verallgemeinerungen vorgenommen werden. Ebenso kann es sein, dass Jungen,
die die Misshandlungen ihrer Väter an ihren Müttern miterlebt haben, sich stark
von diesem Verhalten distanzieren und sich bewusst gegen Gewalt entscheiden.
Und auch nicht alle Mädchen, die häusliche Gewalt miterlebt haben, müssen später
selbst zu Opfern werden. Es handelt sich also auch hier nicht um einen Automatismus
in der Entwicklung.

Dennoch ist insgesamt festzuhalten, dass Gewalt nicht nur schädigend für die psychische
und physische Entwicklung der Kinder ist, sondern auch auf die Einstellung
zur Gewalt und zu eigenem gewalttätigen Verhalten Auswirkungen haben kann.
In der Repräsentativstudie zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland wurde sichtbar,
dass körperliche und sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend der Frauen und in deren
Herkunftsfamilie zentrale Risikofaktoren für eine spätere Viktimisierung im Erwachsenenleben
waren. So haben Frauen, die in ihrer Kindheit und Jugend körperliche
Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt haben, später mehr als
doppelt so häufig selbst Gewalt durch (Ex-)Partner erlitten wie Frauen, die keine
Zeuginnen von elterlicher Gewalt geworden sind. Frauen, die in Kindheit und Jugend
selbst häufig oder gelegentlich Opfer von körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonenwurden, waren dreimal so häufig wie andere Frauen später von Gewalt durch den Partner betroffen. Frauen, die Opfer von sexuellem Missbrauch vor dem 16. Lebensjahr geworden waren, wurden in ihrem Erwachsenenleben doppelt so häufig wie andere Frauen Opfer von häuslicher Gewalt durch den Partner und viermal häufiger Opfer von sexueller Gewalt. Hier wird deutlich, welche nachhaltigen Auswirkungen die in der Kindheit und Herkunftsfamilie erlebte Gewalt auf das Erwachsenenleben hat und wie wichtig ein möglichst früh einsetzender Schutz von Mädchen und Jungen vor Gewalt ist.

Gewalt ist kein Schicksal. So weit verbreitet Gewalt im engen sozialen Nahraum leider
auch ist – es gibt Wege aus der Gewalt. Es stehen rechtliche Schutzmöglichkeiten
und Beratungseinrichtungen verschiedener Träger zur Verfügung, an die Sie sich
vertrauensvoll wenden können. Haben Sie den Mut, auch im Interesse Ihrer Kinder,
die für Sie geeignete Unterstützung zu suchen.

http://www.gewaltbleibtdraussen.info/t3f2-Gewalt-in-der-Familie-gegen-Frauen-und-Kinder-von-Dr-Birgit-Schweikert-und-Dr-Gesa-Schirrmacher.html

RECHT Frauen können ihrem prügelnden Mann nur selten entkommen, wenn der die gemeinsamen Kinder sehen will. Expertinnen fordern mehr Schutz für die Opfer
VON SIMONE SCHMOLLACK
BERLIN taz | Er schlägt sie. Aber sie geht nicht zur Polizei. Sie belügt den Arzt, wenn der ihre Verletzungen behandelt. Sie vertuscht die Gewalt ihres Mannes vor Freunden, Kollegen, vor allem vor den Kindern. Warum? Seit das Gewaltschutzgesetz in Deutschland vor zehn Jahren in Kraft trat, können sich Frauen erfolgreich gegen häusliche Gewalt wehren. Sie können den Schläger aus der Wohnung weisen und ihm verbieten lassen, sich ihr zu nähern, sie anzurufen.
„Das Gewaltschutzgesetz ist ein Erfolg“, sagt die Berliner Psychologin Katja Grieger. Und schränkt sogleich ein: „Kinderlose Frauen sind heute gut geschützt, Mütter sind es nicht.“ Die Leiterin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kennt viele Fälle, bei denen Frauen aus Angst um ihre Kinder die Gewalt ertragen.
Wenn nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass sich der prügelnde Mann nicht auch an seinen Kindern vergreift, muss die Mutter den Umgang des Vaters mit seinen Kindern zulassen. Es gilt das Credo: Ein prügelnder Mann muss noch lange kein schlechter Vater sein.
Katrin Hille, Psychotherapeutin und Fachberaterin beim Frauennotruf Göttingen, kritisiert das: „Solange die gängige Praxis die Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz dem Umgangsrecht der Eltern unterordnet, wird die Wirkung der Schutzmaßnahmen gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder laufend unterhöhlt.“
In einem Fall durfte ein gewalttätiger Vater Umgang mit seinen Kindern haben. Bei einem seiner Besuche vergewaltigte er die Mutter im Beisein des Kindes. Danach ordneten die Richter begleiteten Umgang an – jetzt sieht der Vater das Kind, wenn jemand vom Jugendamt dabei ist.
Warum stößt das Gesetz hier an seine Grenzen? Viele Jugendämter scheinen vorsichtig geworden zu sein im Umgang mit gewalttätigen Männern. Seit Väter in Deutschland mehr Rechte an ihren Kindern bekommen und Gerichte das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall angemahnt haben, drängen RichterInnen oft auf „Einvernehmlichkeit und Mediation“: Eltern sollen sich um jeden Preis einigen. „Das ist bei häuslicher Gewalt der falsche Trend“, sagt Grieger. Sie berichtet von Frauen, die bei der Übergabe der Kinder erneut dem Druck des Schlägers ausgesetzt sind. Zudem würden zum Schutz der Frauen und Kinder geheim gehaltene neue Wohnorte bekannt. „Damit ist jeder Schutz hinfällig.“
Zahlreiche Studien belegen, dass Männer, die ihre Partnerinnen misshandeln, auch ihren Kindern gegenüber Gewalt ausüben. Einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstuts Niedersachsen zufolge erleben nur rund 5 Prozent der Jugendlichen in Haushalten mit Gewalt diese nicht unmittelbar. Was passieren kann, wenn Kinder regelmäßig Gewalt mitbekommen, berichten Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern: Da packt ein kleiner Junge seine Mutter am Hals, ein Mädchen schlägt in die Luft und schreit: „Dir werd ich’s zeigen!“ Ein anderes Kind nässt ein und ruft im Schlaf: „Bitte nicht ins Gesicht.“
Auf die Gefahr, dass das Gewaltschutzgesetz zum „Zweiklassenschutz“ mutieren könnte, wie Katja Grieger es nennt, haben schon vor dem Inkrafttreten die Gewaltexpertinnen Birgit Schweikert und Gesa Schirrmacher hingewiesen. Kinderschutz und Frauenschutz sollten „nicht mehr als zwei getrennte Wege angesehen“ werden, sondern „als zwei Seiten ein und derselben Medaille“, schreiben sie in einer Expertise für das Familienministerium.
Jetzt hat die Lobbyorganisation Deutscher Frauenrat die Bundesregierung aufgefordert, das Gewaltschutzgesetz nachzubessern: Gewalt und Nachstellung gegen eine Mutter müssten als Gefährdung des Kindeswohls anerkannt werden – auch in Fällen, in denen die Kinder nicht selbst von Gewalt betroffen sind. Die Losung „Wer schlägt, der geht!“ müsse ergänzt werden durch den Satz: „Und kann seine Kinder erst dann wiedersehen, wenn er nachweislich gefährdendes Verhalten geändert hat.“

https://www.taz.de/!514527/

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