Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ex-Freund muss befruchtete Eizellen nicht freigeben (Männer)

Christine ⌂ @, Thursday, 06.10.2016, 07:13 (vor 2975 Tagen) @ roser parks

So, ich habe nach einem Urteil in dieser Angelegenheit gesucht und es gefunden. Dieses ist sicherlich bitter für die Frau, aber gleichzeitig frage ich mich, was ist da wohl passiert, dass der Mann sein Einverständnis quasi in letzter Minute zurück gezogen hat?

Ich spekuliere mal: sie war sich sicher, dass jetzt nichts mehr schiefgehen kann und hat ihm schon mal gesagt, dass er sein Kind oder evtl. sogar Kinder nicht sehen darf oder kein Sorgerecht erhält. Dann hätte ich als Mann natürlich auch so reagiert. Sollte das der Fall gesehen sein, kann er ja noch froh sein, dass es wohl so gekommen ist.

Aber letztendlich ist es wohl egal, denn es wurde ausnahmsweise mal zu Gunsten des Mannes entschieden.

07.09.2016 Bonn. Wem gehören zwei befruchtete Eizellen, die seit mehr als einem Jahr in einer Düsseldorfer Kinderwunschklinik auf Eis liegen? Mit dieser Frage mussten sich am Mittwoch die Richter der Zivilkammer beschäftigen.[..]

Nach der einvernehmlichen Befruchtung der Eizelle mit seinem Samen habe ihr Ex keinen Einfluss mehr, so die Frau. Wäre die Befruchtung auf natürlichem Wege zustande gekommen, hätte er auch nicht mehr zurückziehen können. „Dem Persönlichkeitsrecht der Frau ist eindeutig der Vorzug zu geben“, argumentierte ihr Anwalt.[..]

Zwar seien die ausgelagerten Eizellen der Frau mit dem Samen des Mannes injiziert und befruchtet worden, aber eine Zellteilung, die diese sogenannten PN-Zelle erst zum Embryo, zum einem entwicklungsfähigen Leben macht, sei es eben noch nicht. Nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention habe ein Mann das Recht, die Zustimmung zur weiteren Konservierung und späterer In-Vitro-Fertilisation zu widerrufen. Mit anderen Worten: Die gewonnenen Eizellen sind zu vernichten.[..]

AZ: Landgericht Bonn 1 O 42/16

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Ex-Freund-muss-befruchtete-Eizellen-nicht-freigeben-article3351915.html

Es steht zu vermuten, dass der Rechtsanwalt und die Klägerin Berufung einlegen werden, denn wie steht es in dem Artikel weiter sinngemäß: Auf Grund des Alters der Klägerin...

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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