Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Katja Mast (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 09.10.2016, 14:33 (vor 2973 Tagen)

F496 Katja Mast – geboren am 04.02.1971 in Offenburg – Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Sparkasse Offenburg – Studium der Biologie, Politologie, Geographie und Pädagogik in Heidelberg – von 1999 bis 2003 Projektleiterin am Institut für Organisationskommunikation – von 2003 bis 2005 Referentin beim Personalvorstand der Deutschen Bahn AG – Mietglied der SPD seit 1993 – von 1993 bis 1996 gehörte sie dem Juso-Landesvorstand in Baden-Württemberg an – seit 2005 ist Katja Mast Mitglied des Deutschen Bundestages – seit 2014 ist sie Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales sowie Vorsitzende der Landesgruppe Baden-Württemberg – seit 2011 Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg – www.katja-mast.de – katja.mast@bundestag.de - http://www.spd-kv-emmendingen.de/images/user_pages/katja-mast_protrait_brandenburger-tor.jpg

Frauen nehmen Politik selbst in die Hand: Von der Bürgersprechstunde über Fachgespräch im Deutschen Bundestag bis zur Petition
"Frauen sind anders krank als Männer und die Medizin muss endlich darauf reagieren - dafür kämpfen die Frauen des Vereins Frauke - Frauen & Krebs mit viel Herzblut. Ihr Ziel ist es, eine Petition auf den Weg zu bringen.
Katja Mast: "Medizin soll das Geschlecht stärker berücksichtigen"
Um ihr Anliegen tatkräftig zu unterstützen, habe ich heute ein Fachgespräch im Deutschen Bundestag initiiert", so Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis. "Als Frau Dümmig bei mir in der Bürgersprechstunde war und mir berichtet hat, welche unterschiedlichen Folgen die gleichen Medikamente für Männer und Frauen haben, habe ich erst eine Frage an die Bundesregierung gestellt, warum das nicht berücksichtigt wird. Nach der unbefriedigenden Antwort habe ich Frau Dümmig ermutigt, eine Petition zu schreiben - mit Erfolg! Bisher sind über 600 Unterschriften zusammengekommen und es sollen noch mehr werden, bis die Petition endgültig in den Bundestag eingebracht wird. Kurzerhand habe ich eine Delegation aus Pforzheim und dem Enzkreis nach Berlin eingeladen, damit die Petentinnen mit der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Carola Reimann und Sonja Steffen, Mitglied im Petitionsausschuss, ihr Anliegen beraten können. Das ist gelebte Demokratie zum Mitmachen auch zwischen den Wahlen", stellt die SPD-Abgeordnete fest.
"Seit Jahren beraten meine Stellvertreterinnen und ich Frauen mit einer Krebserkrankung und wir wissen: Frauen sind anders krank. Eine Frauenleber baut zum Beispiel Blutdrucksenker langsamer ab. Folge ist, dass Tabletten bei Frauen viel stärker wirken als bei Männern. Mit der Petition wollen wir sensibilisieren und eine spezielle Dosierung der Medikation bei Frauen erreichen. Unsere Petition ist unser Herzensanliegen", so Dorothea Dümmig, Vorsitzende von Frauke e.V. bei der Übergabe der Petition in Berlin.
Auch die beiden Gleichstellungsbeauftragten Martina Klöpfer (Enzkreis) und Barbara Jeske (Pforzheim) haben die Unterschriftenaktion tatkräftig unterstützt.
"Die Frauen von Frauke e.V. unterstützen Frauen in besonders schwierigen Lebenssituationen. Sie verfügen über einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Erkrankungen und ihrer Medikamentierung. Schon jetzt zeigen die vielen Unterschriften, wie wichtig das Thema für viele Frauen ist und dass dringender Handlungsbedarf besteht", so Katja Mast.
Wenn Sie die Petition unterstützen wollen, melden Sie sich bitte bei Dorothea Dümmig, Vorsitzende von Frauke e.V. unter Tel. 07043-7909

http://www.spd-koenigsbach-stein.de/index.php?nr=60461&menu=1

Verbesserungen für Alleinerziehende gehen nur langsam voran. Vielleicht weil sie zu über 90 Prozent Frauen sind? Während Reformen auf sich warten lassen, die zum Beispiel die Unterstützung bei ausfallendem Kindesunterhalt (ein sehr häufiges Problem für Alleinerziehende[1]) verbessern, steht nun im Rahmen der sogenannten Rechtsvereinfachung des SGB II eine Verschlechterung der Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder an.
Geplante Reform im SGB II
Etwa 39 Prozent aller Alleinerziehenden beziehen „Hartz IV“-Leistungen.[2] In Zukunft soll standardmäßig geprüft werden, wie viele Tage das Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat. Für diese Tage wird das Sozialgeld für das Kind anteilig gekürzt, so sieht es der Änderungsantrag vor, den das Bundeskabinett am 4. Mai 2016 verabschiedet hat und der demnächst in den Bundestag eingebracht werden soll. Dies gilt auch dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil gar keine „Hartz IV-Leistungen“ bezieht und die Kürzung so bei ihm/ihr gar nicht ankommt.
Protestaktionen gegen die Pläne
Am 30. Mai 2016 fand zur Rechtsvereinfachung im SGB II eine Anhörung im Bundestag statt. 16 Verbände (unter anderem der Deutsche Frauenrat) protestieren anlässlich dieser Anhörung gemeinsam gegen die Pläne. Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung den Verzicht auf Kürzungen in Alleinerziehendenhaushalten und die Einführung eines neuen Mehrbedarfs für Umgangsberechtigte. Die Petition einer Alleinerziehenden auf der Plattform von Campact e.V. hat bisher knapp 40.000 Unterschriften gesammelt, die vor der Anhörung übergeben werden sollten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros hat in einem offenen Brief das Vorgaben als „unverantwortlich und unsozial“ bezeichnet.
Keine Kürzung, nur Vereinfachung!? Von wegen (Stellungnahme des BMAS)
Die Stellungnahme des federführenden Ministeriums bei Facebook liest sich gegenüber dem scharfen Protest aus der Zivilgesellschaft beschwichtigend: Niemand werde durch die Reform schlechter behandelt, denn der zukünftige Gesetzestext setze nur bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um, es gebe also keine „Kürzung“ der Leistungen. Schon im Moment sei es so, dass das Sozialgeld für das Kind nach Aufenthaltstagen aufgeteilt wird. Das betonte auch die Vorsitzende des zuständigen Bundestagsausschusses Kerstin Griese bei der Entgegennahme der knapp 40.000 Unterschriften der Campact-Petition.
Diese Darstellung ist falsch. Das legt ein Hintergrundpapier des Deutschen Juristinnenbundes dar. Sowohl rechtlich als auch tatsächlich seien mit der Gesetzesänderung für Alleinerziehende Verschlechterungen verbunden. Die erwähnte Rechtsprechung des BSG, die nun angeblich nur umgesetzt werde, sei für die Fälle entwickelt worden, in denen der umgangsberechtigte Elternteil selbst „Hartz IV-Leistungen“ bezog und für die Zeiten des Umgangs Geld für das Kind brauchte. Weil der Gesetzgeber für diese Fälle keine ausdrückliche Regelung geschaffen hat, hat das BSG eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft des Kindes mit dem Elternteil für die Zeiten des Umgangs bejaht, damit für diese Zeiten ein Leistungsanspruch besteht. Eine zwingende und automatische Kürzung im Haushalt der Alleinerziehenden hat das BSG nicht gefordert. Diese findet auch nach Einschätzungen aus der Praxis derzeit in der Mehrheit der Fälle nicht statt. Auch die Anhörung im Bundestag am 30. Mai 2015 bestätigte dies. Im Rahmen der Anhörung fragte die Abgeordnete Katja Mast die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, in welchem Formular derzeit die Zahl der Umgangstage mit dem anderen Elternteil von den Alleinerziehenden abgefragt werde. Die Antwort: Eine solche Abfrage findet im Moment nicht statt („Es gibt in den gegenwärtigen Anträgen und Vordrucken keine Frage nach der temporären Bedarfsgemeinschaft.“ S. 9 des vorläufigen Wortprotokolls). Eine Folge der Gesetzesänderung wäre die standardisierte und flächendeckende Abfrage und Prüfung der Umgangszeiten, mit der Folge der Leistungskürzungen im Alleinerziehendenhaushalt. Eine weitere Verschlechterung gegenüber dem status quo wird sein, dass diese Kürzung auch eintritt, wenn der umgangsberechtigte Elternteil gar keine „Hartz IV-Leistungen“ bezieht.
Stellungnahme von Ministerin Manuela Schwesig
Die geplanten Reformen bringen also durchaus Verschlechterungen für Alleinerziehende. Deshalb ist es interessant, dass die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sich in der Presse bereits dahingehend geäußert hat, ihr sei bei einer Neuregelung im SGB II wichtig, dass "diese nicht zu Lasten jener geht, die alleinerziehend sind". Der von den Verbänden geforderte Umgangsmehrbedarf müsse geprüft werden. Trotzdem sieht es ganz danach aus, als werde die Reform wie geplant umgesetzt, der bereits im Kabinett beschlossene Änderungsantrag wird wohl als nächstes in den Bundestag eingebracht werden.
Es stellt sich die Frage, warum ausgerechnet ein SPD-geführtes Ministerium unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung eine solche Reform vorantreibt und verteidigt. Es besteht keinerlei Anlass oder rechtliche Verpflichtung, die geplante Regelung zu treffen. Die Gesetzgebung und damit letztlich die Politik trifft die Entscheidung, die den Bedürfnissen von Kindern entsprechen sollte. Sich auf die Argumentation zurückzuziehen, es fände quasi keine Entscheidung statt, sondern nur eine klarstellende Formulierung, vermag angesichts der aktuellen Rechtslage und Rechtsanwendung nicht zu überzeugen. Letztlich müssen die SPD-Ministerinnen Andrea Nahles und Manuela Schwesig die Verantwortung für die Folgen der von ihnen favorisierten Entscheidung übernehmen.
Politik für Alleinerziehende ist ein feministisches Thema, nicht nur weil sie überwiegend Frauen betrifft, sondern weil es um grundsätzliche Fragen des gleichberechtigten Zusammenlebens geht. Diese werden mit der angestrebten Reform aber in keiner Weise adressiert. Die großen Fragen nach einem adäquaten Umgang mit im Lebensverlauf wechselnden Familienkonstellationen und wie man den Bedürfnissen getrennt lebender Eltern gerecht werden kann, bleiben unbeantwortet. Die Lehmschicht bestehender Familienförderung, die zu häufig immer noch Eheförderung ist, benachteiligt Alleinerziehende systematisch. Viel zu häufig sind sie, auch als Aufstockerinnen, auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen, weil ihr Einkommen nicht für sie und die Kinder ausreicht. Die geplante Neuregelung hat nichts mit Verwaltungsvereinfachung zu tun, sie trägt Konflikte in Familien und wird den Bedürfnissen von getrenntlebenden Eltern nicht gerecht.
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[1] Vgl. Hartmann, Bastian (2014): Unterhaltsansprüche und deren Wirklichkeit: Wie groß ist das Problem nicht gezahlten Kindesunterhalts?, SOEPpapers on Multidisciplinary Panel Data Research, No. 660, Download: http://hdl.handle.net/10419/97517, auf Basis der Befragung Familien in Deutschland: 50,17 Prozent der befragten Alleinerziehenden gaben an, keine Unterhaltszahlungen für ihre Kinder zu erhalten (S. 8). Von den geleisteten Unterhaltszahlungen war wiederum nur etwa die Hälfte hoch genug, um auch nur den Mindestunterhalt des Kindes zu decken (S. 12).

http://www.gwi-boell.de/de/2016/06/01/mit-der-stechuhr-zu-papa-alleinerziehende-brauchen-unterstuetzung-statt-kuerzung

SPD will gläserne Decke mit 40 Prozent durchbrechen – das wollen alle 8 weiblichen SPD-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg
Katja Mast, Elvira Drobinski-Weiß, Nicolette Kressl, Ute Kumpf, Hilde Mattheis, Karin Roth, Rita Schwarzelühr-Sutter und Ute Vogt begrüßen ausdrücklich, dass nun ein breites gesellschaftliches Bündnis öffentlich eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter, mittbestimmungspflichtiger und öffentlicher Unternehmen in Deutschland fordert. Endlich setzt sich auch bei uns in Deutschland die Erkenntnis durch, dass wir mit freiwilligen Vereinbarungen nicht weiterkommen, sind sich die 8 weiblichen SPD-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg einig.
Also alles prima? Nein, denn mit diesem ersten Schritt sind wir nicht am Ziel. Schon viel zu lange ringen CDU/CSU und FDP um eine klare Position. „Der Gipfel“ ist der Vorschlag von Ministerin Schröder zu einer sogenannten Flexiquote.
Gleichstellungspolitik mit Herz und Hand sieht anders aus. Die SPD zielt auf eine verbindliche, gesetzliche 40 Prozentquote nicht nur in Aufsichtsräten sondern auch in Vorständen deutscher Konzerne. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird die SPD- Bundestagsfraktion zur Abstimmung im Bundestag stellen.
„Für uns ist es unerträglich, wie viel hochqualifizierte Frauen in Deutschland an die gläserne Decke stoßen“, so Mast stv. Vorsitzende der SPD-Landesgruppe, beispielsweise sind nur 2,5 Prozent der Vorstandsposten der 200 größten deutschen Unternehmen mit Frauen besetzt. Unsere Frauen haben starke und klare politische Rahmenbedingungen verdient, die aufräumen mit diskriminierenden Zuständen. Daher ist es enttäuschend, dass auch hier Ministerin Schröder nur halbherzige Vorschläge macht. Kämpferisch scheint hingegen Arbeitsministerin von der Leyen. Doch haben wir bei ihr nur zu oft erleben müssen, dass markigen Worten keine Taten folgten. Als ehemals zuständige Ministerin hat sie jedenfalls das Thema nie zum Markenzeichen gemacht.
Die acht Baden-Württembergerinnen sind sich einig: „Wir von der SPD fordern CDU und FDP auf, unserem Gesetzentwurf im Bundestag zuzustimmen. Dann ist die gläserne Decke durchbrochen."

https://www.spd-bw.de/index.php?nr=55130&menu=1

Heute hat sich die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden Württemberg mit einer öffentlichen Aktion an dem UN-Gedenktag gegen Gewalt an Frauen beteiligt. An der SPD-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart wurde von der stv. ASF-Landesvorsitzenden Sonja Elser, der Generalsekretärin Katja Mast, der Bundestagsabgeordneten Ute Vogt sowie weiteren Sozialdemokratinnen eine Fahne entrollt. Die SPD BW sagt damit gut sichtbar „NEIN zu Gewalt an Frauen“.
Der UN-Gedenktag am 25. November erinnert daran, dass auch heute noch weltweit Frauen Opfer systematischer Gewalt werden. Diese Gewalt wird ihnen nicht allein durch fremde Menschen angetan, sondern auch in der eigenen Familie. „Es ist schwer zu ertragen,“ so die baden-württembergische Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Anette Sorg, „dass Frauen tagtäglich vergewaltigt, missbraucht, verstümmelt, verbrannt, der Ehre wegen ermordet, mit Säure verätzt und als Ehefrauen misshandelt werden, nur weil sie Frauen sind.“

Es ist Aufgabe eines demokratisch verfassten Staates, Gewalt zu verhindern, ihr vorzubeugen und den Opfern Schutz und Hilfe zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Der aktuelle „Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ (November 2012) belegt in seiner sozial- und rechtswissenschaftlichen Bestandsaufnahme, dass das gesamte Unterstützungsangebot im Wesentlichen unterfinanziert und nicht für alle betroffenen Frauen gleichermaßen zugänglich ist. „Unterfinanzierung, Unsicherheit und Zugangsbarrieren prägen das System“, so die Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung e.V.

Auch in Deutschland ist es bis heute nicht gelungen, ein Schutz- und Unterstützungsnetz aufzubauen, welches allen betroffenen Frauen und mitbetroffenen Kindern bundesweit in allen Regionen gleichwertig offen steht. „Mit dem Bericht der Bundesregierung liegen alle Fakten vor, es ist jetzt Zeit zu handeln“, mahnt Anette Sorg. Die baden-württembergische Landesvorsitzende der ASF schließt sich den Forderungen der Frauenhauskoordinierung an, die zur Sicherstellung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ein Bundesgesetz fordert. Dieses Bundesgesetz muss, so die Frauenhauskoordinierung e.V., für alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere Frauen und deren Kinder, sofortigen Schutz, auch in anderen Kommunen oder Bundesländern gewährleisten, es muss eine angemessene Unterkunft und die materielle Existenz sichern, sowie die psychosoziale Beratung und Unterstützung, die gesundheitliche Versorgung und rechtliche Information bzw. Unterstützung sicherstellen. Diese Hilfen sind niedrigschwellig und unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort sowie Aufenthaltsstatus bereitzustellen und müssen zusätzlichen Unterstützungsbedarf wie zum Beispiel Behinderungen berücksichtigen. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen brauchen für die Unterstützung und den Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder eine angemessene Ausstattung mit Personal und Sachmitteln.

„Häusliche und sexualisierte Gewalt sind eine Verletzung unserer Grundrechte ebenso wie eine Menschenrechtsverletzung und es ist wichtig, dass wir an diesem 25. November immer wieder nachdrücklich daran erinnern“, betont die baden-württembergische Landesvorsitzende der ASF, Anette Sorg.

Der internationale Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen" geht zurück auf die Ermordung der Schwestern Mirabal am 25. November 1960. Die drei Frauen hatten sich gegen die Diktatur in der Dominikanischen Republik engagiert und waren nach monatelanger Folter vom militärischen Geheimdienst umgebracht worden. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ erinnert seit 12 Jahren mit einer bundesweiten Fahnenaktion „Gewaltfrei leben“ an diesen Tag. Mit der jährlich steigenden Zahl von gehissten Fahnen, wird das Vermächtnis dieser drei Frauen eindrucksvoll gewürdigt.

https://www.spd-bw.de/index.php?nr=63848&menu=1

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