Der nächste Offenbarungseid der Feministinnen - kein #Aufschrei wegen Kinderehen (Feminismus)
Das Heiko Maas Kinderehen billigen will, es sei denn, das minderjährige Kind würde Klage einreichen, hat in den Medien ein Echo ausgelöst, dass es in sich hat.
Joachim Steinhöfel über Heiko Maas: „Seine moralische Verwahrlosung ist ekelerregend“
In einem viel beachteten Beitrag zu dem neuen Gesetzesentwurf zu Kinderehen in Deutschland hat der bekannte Jurist und Autor Joachim Steinhöfel den umstrittenen Justizminister Heiko Maas hart kritisiert. [..]
https://philosophia-perennis.com/2016/10/30/joachim-steinhoefel-heiko-maas/
Maas will Kindesmissbrauch legalisieren – Wenn das Wohl des minderjährigen Ehepartners nicht gefährdet ist
[..]Spiegel Online, die FAZ und wer weiß noch operierten heute mit wohlklingenden Überschriften. „Justizminister Maas will schärfere Regeln für Kinderehen“ war so oder ähnlich zu lesen. Das tatsächliche Vorhaben von Maas sieht anders aus. Noch im September war die Botschaft scheinbar klar. Regierungspolitiker sprachen sich für ein klares Verbot von Kinderehen in Deutschland aus. Religiöse Rechtfertigungen dürfe es für die Praxis nicht geben. „Wir brauchen ein eindeutiges Verbot, Kinderehen aus dem Ausland in Deutschland fortzuführen. Kinderehen schaden Kindern immer“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) als Reaktion auf neue Zahlen über minderjährige Verheiratete. Das Innenministerium forderte, im Ausland geschlossene Kinderehen zu annulieren. Das wäre der richtige Weg. Aber den möchte Heiko Maas nicht gehen. Anstatt einen solchen Kindesmißbrauch in Deutschland per Gesetz zu verbieten und die Ehen als ungültig zu bezeichnen, sollen diese künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums.[..]
Hier noch ein Beitrag von Roland Tichy.
Das ist doch wohl nicht evangelisch - oder?
Kinderehen in Deutschland dulden, um Homoehen im Ausland nicht zu gefährden?
Evangelisch.de vertritt eine Position, die alten Männern den Import ihrer 11-jährigen und kaum älteren Kinderbräute nach Deutschland erlauben soll, weil sonst die Homo-Ehe anderswo nicht anerkannt werden könnte.[..]
Das sei schon komplizierter zu behandeln. Bisher habe der Gesetzgeber eine „salomonische Lösung“ gefunden: Es zählte bei der rechtlichen Bewertung der Kinderehe “allein die Frage, ob sie unter Zwang zustande kam,“ so das Kirchenmagazin.
Diese Auffassung ist bemerkenswert. Wie will ein deutsches Gericht unter diesen Umständen Zwang feststellen? Und wenn man sich auf die Bereitschaft der evangelischen Kirche und ihres Autors einlässt, dass Sex mit einer 12-Jährigen nicht von vornherein auf Gewalt oder Zwang beruht: Wie ist das dann mit Kindern in Deutschland? Soll hier eine bislang unantastbare Sicherung fallen?[..]
Die letzte Frage ist in der Tat berechtigt, insbesondere wenn man an den aufgezwungenen Sexualkundeunterricht in Deutschland denkt.
Dazu passt dann noch ein Spruch von Putin, der folgendes gesagt hat:
Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht schützen kann, hat kein Morgen, keine Zukunft.
Gefunden bei Sputniknews:
https://de.sputniknews.com/politik/20161031313178995-putin-eu-migrationspolitik-erfahrungen/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
„Tagesspiegel“ fordert: Ehe für Deutsche ab 18, für muslimische Migranten ab 14
Wer geglaubt hatte, die derzeit um sich greifende Verharmlosung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – wenn sie nur einen muslimischen Hintergrund hat, sei nicht mehr zu überbieten, der wird nun von einem Kommentar im „Tagesspiegel“ eines besseren belehrt.[..]
https://philosophia-perennis.com/2016/11/01/tagesspiegel-kinderehe/
Evangelisch.de vergleicht Homoehe mit Kinderehe
Pünktlich zum Start des Lutherjahres zeigt das Internetportal evangelisch.de, wie weit man sich – unter dem Label „evangelisch“ – von den Grundideen der Menschenrechte, des Christentums und auch Martin Luthers entfernen kann.[..]
Besonders perfide in seinem Kulturrelativismus wird der Evangelisch.de-Autor – vermutlich geleitet von alten Vorstellungen, die Pädophilie und Homosexualität gleichsetzen – allerdings dort, wo er zur Rechtfertigung der Aushebelung des Kinderschutzes die Interessen Homosexueller instrumentalisiert:[..]
https://philosophia-perennis.com/2016/11/01/evangelisch-de-vergleicht-homoehe-mit-kinderehe/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Gerichtsurteil: 15-Jährige darf Beziehung mit 48-Jährigem führen
Gerichtsurteil: 15-Jährige darf Beziehung mit 48-Jährigem führen
Sie ist erst 15, er aber schon 48: Trotzdem müssen es die Eltern hinnehmen, dass ihre minderjährige Tochter einen mehr als 30 Jahre älteren Mann liebt. Das hat ein Gericht entschieden.
Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Urteil stammt vom 24. März 2016. Das Verfahren hat das Aktenzeichen 9 UF 132/15.
Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte.
Tochter brannte mit dem Mann durch
Wie das Gericht berichtete, setzte sich das Mädchen daraufhin mit dem Mann ab. Beide wurden später in Südfrankreich gefunden. Vor ihren Eltern hatte die Tochter ihren Aufenthaltsort geheim gehalten. Als der Konflikt weiter eskalierte, suchte sich die 15-Jährige einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchen bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen.
Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.
Von dpa/RND/wer
http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/15-Jaehrige-darf-Beziehung-mit-48-Jaehrigem-fuehren