Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

130644 Einträge in 32550 Threads, 293 registrierte Benutzer, 121 Benutzer online (0 registrierte, 121 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Gerichtsurteil: 15-Jährige darf Beziehung mit 48-Jährigem führen (Feminismus)

Flohgast @, Tuesday, 01.11.2016, 21:41 (vor 3030 Tagen) @ Christine

Gerichtsurteil: 15-Jährige darf Beziehung mit 48-Jährigem führen
Sie ist erst 15, er aber schon 48: Trotzdem müssen es die Eltern hinnehmen, dass ihre minderjährige Tochter einen mehr als 30 Jahre älteren Mann liebt. Das hat ein Gericht entschieden.
Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Urteil stammt vom 24. März 2016. Das Verfahren hat das Aktenzeichen 9 UF 132/15.
Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte.

Tochter brannte mit dem Mann durch
Wie das Gericht berichtete, setzte sich das Mädchen daraufhin mit dem Mann ab. Beide wurden später in Südfrankreich gefunden. Vor ihren Eltern hatte die Tochter ihren Aufenthaltsort geheim gehalten. Als der Konflikt weiter eskalierte, suchte sich die 15-Jährige einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchen bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen.
Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.
Von dpa/RND/wer

http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/15-Jaehrige-darf-Beziehung-mit-48-Jaehrigem-fuehren


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum