Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Apropos AfD: Gericht sieht Plakatzerstörung als Meinungsfreiheit (Bildung)

Christine ⌂ @, Tuesday, 15.11.2016, 12:14 (vor 2934 Tagen) @ Christine

Zerstörte Wahlplakate gehören für die AfD zum bitteren Alltag. In jedem Wahlkampf hat die Partei damit zu kämpfen, daß ihre Plakate abgerissen, demoliert oder beschmiert werden. Täter können dabei so gut wie nie ermittelt werden.
 
Um so erstaunlicher ist ein Fall aus dem niedersächsischen Kommunalwahlkampf. Mitte August war dort ein Jugendlicher in Verden von einem Bürger erwischt worden, wie er Plakate der AfD abriß. Die Reste von zwei Wahlpappen trug er sogar noch in einer Tasche bei sich.
 
Der AfD-Kreisverband Osterholz-Verden stellte daraufhin Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Nun, zweieinhalb Monate nach dem Vorfall, erhielt die Partei die Nachricht, daß das Ermittlungsverfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurde. Das Schreiben liegt der JF vor.[..]

Außerdem, so die Staatsanwältin, sei die Tat des Jugendlichen möglicherweise auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wörtlich schreibt sie: „Zudem wollte der Beschuldigte seine politische Haltung zum Ausdruck bringen, weswegen bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses der besondere Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes zu berücksichtigen ist, unter dem seine Handlung steht.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft Verden stellt kein öffentliches Interesse fest, die Sachbeschädigung zu verfolgen, da der Jugendliche die Plakate aus seiner politischen Einstellung heraus zerstörte.[..]

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/plakatzerstoerung-als-meinungsfreiheit/

s_stirnpatsch Was soll man dazu noch schreiben s_nachdenken

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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