Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129633 Einträge in 32200 Threads, 293 registrierte Benutzer, 436 Benutzer online (1 registrierte, 435 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

"Er wusste nicht, dass der Junge nicht vergewaltigt werden wollte" (Gewalt)

Christine ⌂ @, Wednesday, 16.11.2016, 09:04 (vor 2958 Tagen)

"Er wusste nicht, dass der Junge nicht vergewaltigt werden wollte", daher wird das Urteil aufgehoben
 
Das Urteil in einem Fall, bei dem ein irakischer Asylbewerber die Vergewaltigung eines 10 jährigen Jungen in einem Hallenbad gestand, weil er einen "sexuellen Notstand" hatte wurde nun aufgehoben.
 
In einer wahrhaft schockierenden Wendung entschied der oberste Gerichtshof nun, dass der erwachsene Iraker möglicherweise nicht begriff, dass der 10 jährige Junge nicht sexuell missbraucht werden wollte.[..]

http://1nselpresse.blogspot.de/2016/10/er-wusste-nicht-dass-er-junge-nicht.html

Grüne Träume werden wahr: der Schutz eines ausländischen Täters geht vor der Vergewaltigung von Kindern, erst recht, wenn dieses ein österreichisches oder deutsches Kind bzw. noch besser aus Sicht der Grünen, ein Junge ist. Das ist mal eine Ansage des obersten Gerichtshofes. Hätten die bei einem vergewaltigten Mädchen genauso entschieden?

Nun bin ich erst recht gespannt, wie die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember ausgehen wird.

Ein weiterer, schlimmer Fall aus Österreich geht ebenfalls durch die dortigen Medien.

Afghane als Sextäter
 
"Sie geht elendiglich zugrunde", sagt Sylvia B. leise, aber voller Wut. Die Augen ihrer Mama sind leer, ihr Körper besteht nur noch aus Haut und Knochen. Christine F. hat sich aufgegeben. Ein Jahr nachdem die dreifache Oma in Traiskirchen von einem 17 Jahre alten Afghanen vergewaltigt wurde, kämpft sie ums Überleben.[..]

http://www.krone.at/oesterreich/tochter-mama-hat-sich-aufgegeben-und-stirbt-afghane-als-sextaeter-story-538401 und alternativ

[..]Die größte Schande, Mutter und Angehörigen hat nie wirklich jemand geholfen. Der Täter allerdings, dem wird geholfen und er ist vielleicht schon wieder frei. Auch dies ist eine Schande. Es geht nicht darum, gegen Flüchtlinge zu hetzen. Aber dieser Fall zeigt, wie absurd unsere Gesetze sind. Wir brauchen strengere Gesetze und solche Menschen wie dieser Afghane müssen SOFORT abgeschoben werden!

https://www.fischundfleisch.com/zeit-im-blick/wollt-ihr-wissen-was-aus-der-alten-frau-geworden-ist-die-von-einem-17jaehrigen-afghanen-27734

Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

"Er wusste nicht, dass der Junge nicht vergewaltigt werden wollte"

Ausschussquotenmann, Wednesday, 16.11.2016, 09:11 (vor 2958 Tagen) @ Christine

Ich habe mich mal mit einem Mann unterhalten dessen Tochter von einem Neger vergewaltigt wurde. Das Verfahren wurde wegen Mangel an Beweisen nicht eröffnet. Wir alle kennen die Probleme mit Falschbeschuldigungen und wie leicht es da zu Anklagen kommen kann, wenn ein Deutscher der Täter sein soll.
Konnte ihm nur sagen, dass wenn er Gerechtigkeit will den Neger wohl selbst..., weil ansonsten seine Tochter im Prozess nur nochmal gefickt wird und der Neger dann so aus dem Gerichtssaal kommt.

"Er wusste nicht, dass der Junge nicht vergewaltigt werden wollte"

Tigresa, Wednesday, 16.11.2016, 09:41 (vor 2958 Tagen) @ Christine

Manchmal hilft eine klitzekleine Recherche in Sachen seriöse Presse (hier ein Beispiel von vielen):

http://www.epochtimes.de/politik/europa/wien-haft-urteil-gegen-iraker-20-aufgehoben-10-jaehrigen-im-hallenbad-vergewaltigt-a1955284.html

Aus dem Text: "Der Teil des Ersturteils hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen wurde vom OGH indes bestätigt und ist damit rechtskräftig. Dem zweiten Teil des schriftlichen Urteils, dem Vergewaltigungsvorwurf, fehlten offenbar formularjuristisch erforderliche Feststellungen. Daher muss dieser Punkt im Landesgericht für Strafsachen neuerlich verhandelt werden, berichtete die „Krone“.

Der Flüchtling verbleibt in Untersuchungshaft, bis der zweite Rechtsgang, vermutlich erst in 2017, eine neue Strafe festsetzt."

Also nix is mit Freiheit weil er dachte, er würde keine Strafe begehen. Das hat er ja auch selbst so eingeräumt. Auf die Frage, ob erzwungener Sex mit einem 10Jährigen in seinem Land nicht verboten wäre, antwortete er beim Verhör: Das ist in jedem Land verboten.

Von allem abgesehen sind allerdings schon die sechs Jahre Strafe aus erster Instanz ein schlechter Witz.

powered by my little forum