Kinderkehle schlitzen = 4 Jahre = hart! (Recht)
Eine Frau hat ihrer Enkelin im Vollrausch mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten und ist deshalb zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden ...
Wenn man bedenkt, dass es sich um ein weibliches Wesen handelt, das da gemordet hat, ist die Strafe schon bemerkenswert hart und unmenschlich. Ich hatte eigentlich typisches Richter- und Psychologengelalle von der 'Überforderung' sowie eine zweimonatige Bewährungsstrafe erwartet.
Die kommt wahrscheinlich in der nächsten Instanz. Da werden die Verteidiger mit Erfolg argumentieren, dass die Täterin sowohl einen Vater als auch einen Gatten (Männer!) hatte, die eigentlich irgendwie schuld sind.
Viele Grüße
Wolfgang
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Yussuf K.,
25.01.2013, 22:15
- Kinderkehle schlitzen = 4 Jahre = hart! - Wolfgang A. Gogolin, 25.01.2013, 23:18
- Kinderkehle schlitzen = 4 Jahre - Stefan, 26.01.2013, 10:37