Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zunahme an BORDERLINE-Frauen... Staatsanwältin Mossem in ihrem Plädoyer, dem sich auch die Nebenklage anschloss. (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Sunday, 22.01.2017, 07:56 (vor 2866 Tagen)

Staatsanwältin Mossem in ihrem Plädoyer, dem sich auch die Nebenklage anschloss.

Im Februar 2016 hatte es in einer Wohnung in der Ringstraße eine kleine nächtliche Party mit zwei jungen afghanischen Männern und zwei deutschen Mädchen gegeben, die offenbar allesamt kräftig dem Wodka zusprachen. Zum Geschehen dort gab es unterschiedliche Darstellungen. Die 19-jährige Klägerin behauptete, sie habe auf der Toilette gesessen. Dann sei der Angeklagte gekommen und habe an ihr völlig ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen. Sie habe um Hilfe gerufen und sich gewehrt. Der Angeklagte dagegen bestritt die Vergewaltigung. Vielmehr sei er auf der Toilette gewesen. Dann sei die junge Frau hereingekommen und habe versucht, seine Hose herunterzuziehen, was er aber abgelehnt habe. So stand Aussage gegen Aussage.

Auf Nachfragen von Richterin Brigitte Hill und Staatsanwältin Christine Mossem verwickelte sich die junge Frau immer weiter in Widersprüche. Nach einem Gespräch mit ihrer Rechtsanwältin musste die 19-Jährige zugeben, dass sie an dem Abend so betrunken gewesen sei, dass sie sich an nichts mehr erinnern könne. Daraufhin verzichtete das Gericht auf die Vernehmung aller geladenen Zeugen. Neben einem zeitweiligen Alkoholproblem leide die Frau auch am Borderline-Syndrom und habe sich früher selbst Schnittwunden beigebracht, wie sie in der Verhandlung erklärte. Zu einer Verurteilung des Angeklagten reichten die vorgebrachten Behauptungen jedoch nicht aus, so Staatsanwältin Mossem in ihrem Plädoyer, dem sich auch die Nebenklage anschloss.

Brigitte Hill redete der jungen Frau ins Gewissen: "Bevor man irgendetwas in die Welt setzt, sollte man es sich genau überlegen. Sind Sie in Zukunft vorsichtiger mit dem, was Sie sagen und auch im Umgang mit Männern." Und da die 19-Jährige gerade ein Baby bekommen hat, empfahl ihr die Richterin auch: "Versuchen Sie jetzt, sich um Ihr Kind zu kümmern."

Dann verkündete sie das Urteil: "Der Angeklagte ist freizusprechen. Wir haben keine verlässliche Aussage der Frau." Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist. Der 23-jährige Afghane musste dann die Rückfahrt in die Justizvollzugsanstalt Schifferstadt antreten - wegen des anderen Urteils.


http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/stadt-bad-kreuznach/vergewaltigungsvorwurf-nicht-haltbar-amtsgericht-bad-kreuznach-spricht-jungen-afghanen-frei_17617577.htm

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