GEZ Urteil - Zwangsvollstreckungen unrechtmässig (GEZ)
Rückschlag für den Beitragsservice: Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal - denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html
Die wissen ganz genau, dass es dieses Urteil gibt und mit arglistiger Täuschung sie die Menschen bedrohen, erpressen, nötigen und stalken zu zahlen.
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- GEZ-BRD-Freiluft-Irrenanstalt! -
Micha,
26.01.2017, 19:13
- GEZ Urteil - Zwangsvollstreckungen unrechtmässig - Marvin, 26.01.2017, 19:37