Ehemann über 200 unschuldig in Haft: Bedingte Geldbusse für Falschanschuldigerin (Falschbeschuldigung)
Eine heute 36-jährige Jamaikanerin, die ihren Ehemann falsch beschuldigt hatte, sodass dieser über 200 Tage in U-Haft sass, wird teilweise freigesprochen.
Staatsanwalt beantragte doch tatsächlich eine angemessene Freiheitsstrafe für schwere Freiheitsberaubung:
Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken – dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-Sie-zeigte-grosse-kriminelle-Energie--15128338
Grüsse
Manhood
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