Offener Brief an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Familie)
Beim Faktum Magazin fand ich den offenen Brief, geschrieben von Horst Schmeil, der Verfahrensbeistand und Berater in Kindschaftsverfahren ist.
Offener Brief
Sehr geehrte Mitglieder der Kinderkommission,
am 18.11.2016 veröffentlichten Sie zum Weltkindertag am 20.11.2017 eine Pressemitteilung, in der es heißt:
* Kinderrechte gelten auch für Flüchtlingskinder.
Leider vermisse ich in der Pressemitteilung einen Hinweis darauf, welche Kinder bereits auf das elementare Recht des Zusammenlebens mit ihren Eltern genießen dürfen, wobei ich davon ausgehe, dass es sich hierbei um die leiblichen Eltern handelt und nicht um irgendwelche Surrogate.
An dieses Zusammenleben sind auch unsere sogenannten „Familiengerichte“ gebunden, die sich weitgehend als Familienzerstörungsgerichte darstellen. So wurden im Jahr 2015 mehr als 78.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland aus den Familien gerissen und teilweise für viel Geld in Fremdunterbringung verbracht, meist gegen den Willen der Kinder und ihrer Eltern, oft zu horrenden Zahlungen an die aufnehmenden Einrichtungen und „Ersatzfamilien“, wie sich der ehemalige Jugendsenat in seiner „Bestandsaufnahme der Berliner Heime“ aus dem Jahr 1974 ausdrückte, an der ich mitarbeiten durfte.[..]
Ist ein Kind erst einmal aus der Familie gerissen worden, setzt sich dieses Trauma in dessen Genomen fest und löst psychosomatische wie somatische Krankheiten aus, die mit den Mitteln der Epigenetik nachgewiesen werden können.
Auch möchte ich dabei auf die Schuldfrage bei jugendlichen Straftätern hinweisen, bei denen häufig von deren Jugendgerichtshelfern darauf hingewiesen wird, dass sie durch das Herausreißen aus der Familie und die dauerhafte Trennung von einem Elternteil, z.B. nach Trennung und Scheidung der Eltern, eine „schwere Kindheit hatten“, was strafmildernd berücksichtigt wird, also wegen einer geistigen, körperlichen und seelischen Kindeswohl-schädigung durch die staatlichen Institutionen.
Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie ein Familienrichter in einem Sorgerechtsfall oder bei einer vorgetragenen, jedoch nicht bewiesenen schweren Kindeswohlgefährdung, die auf andere Weise nicht behoben werden kann, „zum Wohl des Kindes“ diese Kinder massenweise von ihren Eltern trennen, wenn ihre Kollegen von der Strafabteilung die Folgen des Herausreißens als strafmildernd, weil kindeswohlschädigend beurteilen. Gibt es hier zweierlei Recht, das Recht der Kinder und das Recht der Freien Träger der Jugendhilfe und der Pflegefamilien, die mit horrenden Summen ihre Geldbeutel füllen, wenn sie die Kinder von ihren Eltern entfremden, teilweise weil den Familien die Gelder für eine entwicklungsbedingt notwendige Förderung fehlen, die mit vielleicht 10 % der Kosten für die Fremdunterbringung anfallen würden?[..]
http://www.faktum-magazin.de/2017/01/offener-brief-kinderkommission-des-deutschen-bundestages/
Was soll man dazu noch schreiben? Ich befürchte, dass ganze System ist so korrupt, dass da kaum noch Änderungen möglich sind. Wo soll man denn anfangen? Im Grunde genommen müsste das ganze System ausgemistet werden, aber das wird sich nur, wenn überhaupt, nach einem Zusammenbruch ändern. Trotzdem finde ich es richtig, dass es zumindest versucht wird.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
01.02.2017, 23:22
- Strafanzeigen- und Fahrdienstmüller - Ausschussquotenmann, 02.02.2017, 22:02