Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Milos Sichtweise deckt sich mit derjenigen der deutschen Gesetzgeber (Gesellschaft)

shockley ⌂, Wednesday, 22.02.2017, 20:03 (vor 2864 Tagen) @ Manhood

Ich weiße in diesem Zusammenhang aber einfach mal auf die deutsche Gesetzeslage hin: Sex mit 14 Jährigen ist hierzulande legal. Selbst ein 60-Jähriger darf einem 14-Jährigen einen blasen, solange beide das wollen (Es gibt gewisse Einschränkungen; es darf kein Geld oder andere Gegenleistung fließen, der Erwachsene darf kein Betreuer sein, usw. - aber grundsätzlich ist es legal). Unsere Gesetzgeber dachten anscheinend ähnlich wie Milo: In seinen Augen sind solche Beziehungen nicht pauschal als Ausbeutungs- und Ausnutzungsverhältnisse anzusehen, weswegen sie nicht pauschal verboten sind.

Der sexuelle Zugriff volljähriger Homosexueller auf männliche Jugendliche war für über 20 Jahre ein zentrales Anliegen des Schwulenbewegung in Deutschland. Der Paragraph 175 in der Fassung von 1973 war ihnen ein Dorn im Auge. Der stellte damals zwar nicht mehr pauschal homosexuelle Beziehungen unter Strafe, setzte aber unterschiedliche Schutzaltergrenzen fest. Für Lesben und Heterosexuelle galt eine Altersgrenze von 14, für homosexuelle Männer von 18 (Ausnahme war, wenn beide minderjährig waren). Sie stritten also dafür, dass Erwachsene Männer Sex mit 14-Jährigen Jugendliche haben dürfen; über 20 Jahre lang. 1994 wurde der Paragraph dann ganz abgeschafft, im Rahmen der Wiedervereinigung. Sie feiern das noch heute: https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/180263/20-jahre-homosexualitaet-straffrei-10-03-2014

Schaut also genau hin, was die in den linken, deutschen Leitmedien dazu schreiben. Es ist davon auszugehen, dass die Autoren Standards anlegen, die sie sofort wieder über Board werfen, wenn's um die eigene Vergangenheit oder um jemand anderes als Milo geht :-P


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