Kontrollinstanz der Printmedien: Presserat ändert Richtlinie zur Herkunftsnennung (Lügenpresse)
Soll die Herkunft eines Straftäters oder Verdächtigen genannt werden? Darüber hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder Streit gegeben. Auch weil eine Formulierung im Pressekodex hier keine Klarheit schaffte. Nun ist der Passus geändert worden.
Nach langen Diskussionen hat der Deutsche Presserat die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern nun doch überarbeitet. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Presseratsplenum am Mittwoch. Die Richtlinie 12.1 aus dem Pressekodex stand in der Vergangenheit regelmäßig in der Kritik. „Wir haben sie nun neu formuliert, ohne die Substanz zu verändern“, sagte Presseratssprecher Manfred Protze am Mittwoch.
Diskriminierungen vorbeugen
In der überarbeiteten Fassung heißt es: „Bei der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt.“
Die Zugehörigkeit solle in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. Die in der Vergangenheit häufig als zu vage kritisierte Formulierung, es müsse ein „begründbarer Sachbezug“ zur Straftat bestehen, findet sich in der Neufassung nicht mehr.
Auf der Homepage des Presserats ist die Stelle im Pressekodex noch nicht aktualisiert (Stand: Mittwoch, 15 Uhr).
Von RND/maz/dpa
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