Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" darf, mit rechtlichem Segen, lügen (GEZ)
Der Richter stellte mit Bedauern fest, dass nur der freie Journalist für Fakes bestraft werden könne. Sender und festangestellte Redakteure aber nicht, denn zwischen Sender und Zuschauer findet keine Vermögensverfügung statt, und die ist Voraussetzung für den Betrugsparagrafen. Allerdings findet die Irrtumserregung zwischen Sender und Zuschauer sehr wohl statt. Dies aber alleine lässt keine Anklage zu. Im Klartext ein Freibrief für die Sender. Sie sind praktisch nur noch ihrer Quote verpflichtet, aber nicht mehr der Wahrheit. http://www.tagesspiegel.de/medien/tv-faelscher-born-ueber-fake-news-man-nennt-das-auch-volksverdummung/19528424.html
Ich meine, dass das Fernsehen lügt wie gedruckt, ist offensichtlich. Aber unser sogenanntes "Recht" hält auch noch einen Persilschein für diese Lügenbolde parat.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
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- Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" darf, mit rechtlichem Segen, lügen -
Rainer,
25.03.2017, 23:27
- Wirst Du auch noch abGEZockt,... -
Henry,
26.03.2017, 00:02
- Wirst Du auch noch abGEZockt,... - Dr.Bundy, 26.03.2017, 14:59
- Welcher Mensch mit gesundem Gewissen kann denn schon diesen Verbrecher-ÖR bezahlen? - tutnichtszursache, 26.03.2017, 22:06
- Wirst Du auch noch abGEZockt,... -
Henry,
26.03.2017, 00:02