Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129368 Einträge in 32093 Threads, 293 registrierte Benutzer, 227 Benutzer online (0 registrierte, 227 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" darf, mit rechtlichem Segen, lügen (GEZ)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 25.03.2017, 23:27 (vor 2807 Tagen)

Der Richter stellte mit Bedauern fest, dass nur der freie Journalist für Fakes bestraft werden könne. Sender und festangestellte Redakteure aber nicht, denn zwischen Sender und Zuschauer findet keine Vermögensverfügung statt, und die ist Voraussetzung für den Betrugsparagrafen. Allerdings findet die Irrtumserregung zwischen Sender und Zuschauer sehr wohl statt. Dies aber alleine lässt keine Anklage zu. Im Klartext ein Freibrief für die Sender. Sie sind praktisch nur noch ihrer Quote verpflichtet, aber nicht mehr der Wahrheit. http://www.tagesspiegel.de/medien/tv-faelscher-born-ueber-fake-news-man-nennt-das-auch-volksverdummung/19528424.html

Ich meine, dass das Fernsehen lügt wie gedruckt, ist offensichtlich. Aber unser sogenanntes "Recht" hält auch noch einen Persilschein für diese Lügenbolde parat.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum