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Was Kachelmann und Ronaldo eint - News Leben: Gesellschaft bazonlne (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Tuesday, 02.05.2017, 19:45 (vor 2766 Tagen)

Wenn die DOKU in ZDFinfo nicht aktuell ist - heißt, dass der Schdensersatz von IHR (Gutachterkosten - FETTES URTEIL vom OLG Frankfurt) und jetzt Ermittlungen der STA Mannheim gegen SIE (mittelbare Freiheitsberaubung! wg seiner U-Haft - Falschanzeige/anschuldigung ist verjährt!) - kracht es aber im Karton: Dann hat das ZDF aber nicht nur einen SHITSTORM, sondern einen TAIFUN verdient - in allen solzialen Medien!!!

Was Kachelmann und Ronaldo eint - News Leben: Gesellschaft
http://bazonline.ch/leben/gesellschaft/Was-Kachelmann-und-Ronaldo-eint/story/22827478

Jochen Schmid
6-7 minutes
Tages-Anzeiger
Wird ein prominenter Mann zu Unrecht beschuldigt, muss er auch Jahre danach gegen mediale Unterstellungen ankämpfen.
Jörg Kachelmann hat sich geschworen, im Umgang mit Frauen Vorsicht walten zu lassen.

Jörg Kachelmann hat sich geschworen, im Umgang mit Frauen Vorsicht walten zu lassen. Bild: Keystone

15:42
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Wenn einer mal am Pranger stand, kommt er so schnell nicht wieder davon weg. Als Beispiel dient in diesen Tagen einmal mehr der Meteorologe und Ex-Fernsehmoderator Jörg Kachelmann, der am 20. März 2010 am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde und sich ein halbes Jahr später vor dem Landgericht Mannheim des Vorwurfs der Vergewal­tigung seiner früheren Geliebten erwehren musste. Bekanntlich wurde er im Mai 2011 freigesprochen, nach Ansicht des Gerichts war er unschuldig. Doch die Anklage, längst widerlegt, klebt an ihm wie Pech und Schwefel.

Vorvergangene Woche hat die Nachrichtenagentur EPD (was der Evangelische Pressedienst ist) die Meldung, dass Kachelmann künftig beim Fernsehsender sonnenklar.tv das Reisewetter voraussagen werde, mit folgendem Hinweis versehen: «2011 wurde er vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf einer mit einem Messer erzwungenen Vergewaltigung freigesprochen, weil die Straftat nicht bewiesen werden konnte. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt, konnte sich aber in den bisherigen zivilrechtlichen Verfahren nicht immer durchsetzen.» Das klingt, als habe die Straftat tatsächlich stattgefunden, die Täterschaft Kachelmanns aber lediglich nicht bewiesen werden können; und Kachelmann, der Prozesshansel, mache sich anheischig, an der zivilrechtlichen Front noch ein paar Euro Schadensersatz herauszuschlagen. (Inzwischen hat EPD, dessen Meldung in vielen deutschen Blättern nachgedruckt worden war, eine revidierte Fassung nachge­schoben.)

Beweise spielen keine Rolle

Damit kommen wir auf den berühmten Fussballer Cristiano Ronaldo zu sprechen, der derzeit ein ähnliches juristisches Problem wie Kachelmann hat. Nach mehreren Berichten des Spiegel soll er im Verdacht stehen, im Jahre 2009 eine Frau in Las Vegas vergewaltigt und ihr anschlies­send ein Schweigegeld von 375'000 Dollar gezahlt zu haben. Das lässt die Spekulationen ins Kraut schiessen, was dem Macho Ronaldo (der er ist) so alles zuzutrauen sei; wir wollen uns an diesen Spekulationen nicht beteiligen.

Tatsache ist, dass es keine Beweise dafür gibt, dass diese Vergewaltigung wirklich stattgefunden hat (das wird vom Spiegel auch nicht behauptet). Tatsache scheint nur zu sein, dass Cristiano Ronal­do sein Portemonnaie weit aufgemacht hat, um die Frau zu beschwichtigen, und dass seine Anwälte darauf aus waren, den Vorgang geheim zu halten (was nicht gelang). Es könnte also sein, dass Ronaldo von der Frau zu Unrecht beschuldigt wird und das Geld nur gezahlt hat, um einem leidigen Ermittlungsverfahren aus dem Weg zu gehen, in dem er seine Unschuld würde beweisen müssen und das womöglich nicht gekonnt hätte.

Solange also kein Gericht ein Urteil gesprochen hat, muss man davon ausgehen, dass Cris­tiano Ronaldo unschuldig ist. Aber natürlich bleibt nach der Veröffentlichung durch den Spiegel etwas hängen, wie bei Kachelmann. Der hat sich übrigens geschworen, im Umgang mit Frauen Vorsicht walten zu lassen. «Ich im Aufzug, der hält, Frau will rein, bedeutet: ich raus», hat er gesagt, und: «Ich lasse die Türen offen, wenn ich mich mit einer Frau in einem Zimmer aufhalte. Sicher ist sicher.» Gegen Kachelmanns ehemalige Geliebte, die ihn nach Ansicht des Oberlandes­gerichts Frankfurt vorsätzlich und wahrheitswidrig der Vergewaltigung beschuldigt hat, wird weiterhin strafrechtlich ermittelt. (Basler Zeitung)

Erstellt: 02.05.2017, 15:42 Uhr
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