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Daß Homo-Perversion (StGB § 175) strafbar gewesen sein soll ist eine weitere femifaschistische Lüge (Lügenpresse)

Don Camillo, Saturday, 03.06.2017, 21:39 (vor 2734 Tagen)
bearbeitet von Don Camillo, Saturday, 03.06.2017, 21:52

Den meisten hier dürfte das Ammenmärchen über ehemalige Strafbarkeit des Verpoltentums ("Homosexualität"*) in der BRD - "bis in die 90er Jahre[!(Stimmüberschlag)]" - in den Ohren liegen. Besonders stolz sind irgendwelche verblödeten GRÜN-Wähler/*Innen darauf, daß ihre Partei den 175er - und damit selbige sagenumworbene Strafbarkeit - abgeschafft hatte.

Doch was stand drin im 175er?


Paragraf 175
[24. November 1973/28. November 1973–11. Juni 1994]
Homosexuelle Handlungen.
(1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn
1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder
2. bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

http://lexetius.com/StGB/175,2

Wir halten fest:
Der 175er diente dazu, Homo-Perverse zu bestrafen, die sich an Kindern vergangen hatten.
Eine Sagenumworbene "allgemeine Strafbarkeit von Homo-Perversion (... die von GRÜNEN abgeschafft wurde!)" hingegen gab es in der BRD nicht.

Im angegebenen Link kann man dazu auch die Vorgängerversionen überprüfen. Da wurden nach und nach Homo-Prostitution oder Untergebene nach der Seife bücken zu lassen entfernt.

Übrigens behauptet nahezu die gesamte Lügenpresse das Märchen der Homo-Strafbarkeit und feiert damit die freie Fickbarkeit von minderjährigen Hartgeldstrichern ab.


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Anmerkung

* "Homosexualität":
Ist ein Kunstwort des Neusprech. Aus "homo" (gleich) und "Sex" (Geschlechtsverkehr).
Doch bei Geschlechtsverkehr verkehren - wie der Name schon sagt - Geschlechter (männlich & weiblich) miteinander. Doch solange z.B. ein Arschloch kein Geschlechtsorgan ist kann dort auch kein Verkehr stattfinden. Ebenso ist ein Umschnalldildo kein Geschlechtsorgan.

Daß Homo-Perversion (StGB § 175) strafbar gewesen sein soll ist eine weitere femifaschistische Lüge

Ausschussquotenmann, Saturday, 03.06.2017, 21:57 (vor 2734 Tagen) @ Don Camillo

Richtig. Die Sodomie war auch damals nur strafbar, wenn man Leute mit seiner Abartigkeit belästigt oder Kinder geschändet hat.
Auch die Begrifflichkeit Homosexualität soll irreführen. Diese stellt nämlich durch das Begriffspaar Hetero- und Homosexualität auf eine Stufe. Dabei gibt es nur eine Sexualität, nämlich die zwischen Mann und Frau. Das andere ist Sodomie.

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