
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Ehe ist nur für Mann und Frau vorgesehen! (Recht)
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat bereits am 9. Juni 2016 eine Klage abgewiesen, in der zwei homosexuelle Franzosen die Ehe als diskriminierende Einrichtung bezeichnet haben, weil sie nur für Mann und Frau gilt.
Die beiden wollten erreichen, dass die Ehe im Sinne der Gleichheit und der Menschenrechte für alle zugängig sein sollte. (Casus: Chapin et Charpentier c. France, Urteil Nr 40183/07)
Der EGMR hat mit seinem einstimmigen (!) Urteil, dass die Ehe ihrem Grunde nach nur für Mann und Frau vorgesehen ist, sowohl juristisch wie auch gesellschaftspolitisch ein weitreichend wirksames Verdikt gefällt, das erstaunlicherweise trotzdem – oder gerade deswegen – in den Medien bisher kaum erwähnt wurde. – Man stelle sich vor, das Urteil wäre anders ausgegangen: Die Regenbogenparaden und die Berichte darüber wären wohl ohne Ende gewesen!
[...] https://philosophia-perennis.com/2017/06/05/europaeische-menschenrechtsgerichtshof-ehe-ist-nur-fuer-mann-und-frau-vorgesehen/
Rainer
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