Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Opfer von organisiertem Stalking wegen Kampf gegen Männerdiskriminierung (Allgemein)

chrisi ⌂ @, Tuesday, 13.06.2017, 19:00 (vor 2770 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde seit geraumer zeit (1 Jahr) durch organisiertes Stalking gemobbt

Der Hintergrund ist, der dass ich seit geraume Zeit versuche gegen den Frauenförderwahn anzukämpfen.

Die "Bundesorgane", Bundesregierung, Bundestag und Bundesverfassungsgericht, sowie die "etapplierten" Parteien wissen ganz genau,
dass sämtliche "Frauenfördermaßnahmen" und Frauenquoten, sowie die Binnenorganisation der Parteien CDU/CSU, SPD, die Linke und Bündnis 90/die Grünen
rechts- und verfassungswidrig sind.

Wie ich feststellen musste, hat man die "Herrschaftsgewalt" der Legislative und Exekutive über die Justiz und Geheimdienste dazu missbraucht,
das Demokratie und Rechtsstaatsprinzip systematisch zu beseitigen und die Bürger/-innen in "Schach" zu halten bzw. diese beherrsch- und steuerbar
machen zu können.

Aus dem Schutzzweck des Art. 3 Abs. 2 GG lässt sich folgendes herleiten:

- Starre Frauenquoten sind verfassungswidrig und nach Rechtsprechung des EuGH mit dem EU-Recht unvereinbar.
- Das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG darf nicht durchbrochen werden.
- Es muss um die Gleichheit der Ausgangschancen gehen und nicht um einew Ergebnisgleichheit im Sinne einer numerischen Gleichverteilung
- Das Gleichberechtigungsgebot ist ein individuelles Abwehrrecht, dass nicht in ein Gruppenrecht umgedeutet werden darf. Es muss um die Frau als
Individuum und nicht um die Frauenschaft als Personengruppe gehen.

Bei Wahlen wie bei der zu den Aufsichtsräten gilt noch folgender Grundsatz:

- Gleichheit des Zugangs- zu allen Wahlämtern und die Chancengleichheit
- Gleichbehandlung aller Wahlberechtigten
- Verbot nach Geschlecht,Rasse,Religion und nach weiter in Art. 3 Abs. 3 GG genannter Merkmale auszudifferenzieren
- Bei einer "Fixquote" von 30 % kommt noch das Willkürverbot hinzu wonach nicht willkürlich Ungleiches gleich behandelt werden darf
- Die Ungleichheit liegt in der Geschlechterverteilung von Unternehmensangehörigen

Hier zum Verbotsantrag
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/themen/20140124-npd-antragsschrift.html;jsessionid=9611D63DF9A68258951A75CA3D79CCE2.2_cid349?nn=4352776

- Ersetzt man die Merkmale der Herkunft, Ethnie und Rasse durch das Geschlecht, dann wären mit den gleichen Argumenten, die "etapplierten" Parteien zu verbieten
- Die Geschlechterverteilung bestimmt das Individumm und nicht umgekehrt-> Verstoß gegen die Menschenwürde

Hier geht es weiter zum SRP-Verbot

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001.html

Rn 40

"Entspricht die innere Ordnung einer Partei demokratischen Grundsätzen nicht, so wird im allgemeinen der Schluß naheliegen, daß die Partei die
Strukturprinzipien, die sie bei sich selbst verwirklicht hat, auch im Staate durchsetzen, damit also einen der wesentlichsten Bestandteile der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung, nämlich die Bildung des Staatwillens als Ergebnis des freien politischen Kräftespiels, zugunsten
eines autoritären Systems beseitigen will."

Genau das haben wir...

Die "etapplierten" Parteien haben ihre Binnenorganisation in die Praxis umgesetzt....

Hier im Forum versuche ich gegen Missstände in der Politik und Justiz vorzugehen
http://de.justizwillkuer.wikia.com/w...k%C3%BCrjustiz

Hier versuche ich gegen die Männerdiskriminierung vorzugehen....

Wie ich ausgeführt habe, wurde die Justiz derart manipuliert, um die Ungültigkeit von Parlamentswahlen, sowie die Herbeiführung weiterer aus sich der
Abgeordneten unerwünschter Rechtsfolgen unmöglich zu machen...

Um mich deswegen daran zu hindern soll ich in Stasimanier durch organisiertes Stalking zersetzt werden.

Ich habe berechtigten Grund zur Annahme, dass Verfassungsrichter Gerhadt ebenfalls durch organisiertes Stalking aus dem Amt gemobbt worden ist.

Damit liegt hier ein Zusammenhang zwischen der Kontrolle der Justiz und der "Genderidiologie". Den Richtern geht es nicht mehr ums Recht und den
"FeministInnen" um "Gleichberechtigung", sondern nur noch um Macht und Kontrolle.

Wenn es stimmt, dass die "Genderidiologie" auch noch die Gesellschaft im Allgemeinen zerstört, dann steckt ein System dahinter, bei dem
sich die Elite die Bevölkerung nicht nur durch verdeckte Bekämpfung Maßnahmen Einzelpersonen sondern auch durch allgemeine destabilisieren zu wollen,
um sich die Bevöllkerung gefügig zu machen. Damit gibt es einen Zusammenhang zwischen der Genderidiologie und dem organisierten Stalking.
Damit ist diese noch gefährlicher als der Rechtsextremismus. Es werden somit auch Millionengelder an Steuermitteln zur Bekämpfung von Einzelpersonen
aufgebracht.

Hier habe ich ein Blogg eingerichtet.

http://staatswillkuer.blogspot.de/2017/

Dieses Stalking ist im wesentlichen durch diverse "Aktionen" gekennzeichnet, die immer wieder nach dem Schema F. ablaufen.

Ansonsten sehe ich nur noch die Möglichkeit von Rechtsmittelverfahren Gebrauch zu machen:

* Anfechtung von Parlamentswahlen zur Prüfung der demokratischen Binnenorganisation der Parteien
* "Einklagen" eines konventionskonformen, d.h. autark organisierten Rechtsschutzsystems mit Verweis auf Art. 47 GRC und Art. 267 AEUV
* Öffentlich mündliche Verhandlungen und Urteilsbegründungen bei Verfassungs- und Wahlprüfungsbeschwerden, das lässt Art. 47 GRC zu.
* Anfechtung von Wahlen in Aufsichtsräten mit Verweis auf den o.g. Rechtsverletzungen
* Auseinandersetzung mit den Konstruktionsfehlern im Grundgesetz zur Kontrolle der Staatsgewalten

Da ich mich eine massiven Zersetzungsmaschinerie durch organisiertes Stalking unter exorbitanten Einsatz von Mensch und Material ausgesetzt sehe,
kann ich das alleine nicht mehr stemmen.

Es wäre schön, wenn das mal öffentlich thematisiert werden würde.

Chrisi


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