Prämie für Kinderschänder ?? (Allgemein)
Nun gibt es, vom Maasmännchen durchgesetzt,
"endlich" eine Entschädigung für nach §175 verurteilte.
(http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_77812742/paragraf-175-verurteilte-homosexuelle-sollen-entschaedigt-werden.html)
Schauen wir mal, was dieser §175 unter Strafe setzte:
Fassung vom 23.11.1973
§ 175 StGB: Homosexuelle Handlungen
(1) Ein Mann über achtzehn Jahren, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter 18 Jahren vornimmt oder von einem Mann unter 18 Jahren an sich vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn
1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder
2. bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den die Tat sich richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
(http://www.homowiki.de/Paragraf_175)
Nun könnte man streiten, ob die Altersgrenze unter 18 Kind oder Jugendlicher oder Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz stellt.
Keinen Streit sehe ich aber, DASS hier Kinder und Jugendliche geschützt werden sollten.
Somit werden nun Taten gegen Kinder und Jugendliche noch fürstlich prämiert.
Im Namen des Volkes ?????
--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
gesamter Thread: