43-jährige US-Lehrerin treibt's mit 15-jährigem (Frauen)
Rayna Culver aus dem US-Bundesstaat New Jersey soll monatelang eine Affäre mit einem 15-jährigen Schüler gehabt haben. Die 43-Jährige wurde nun festgenommen. Ihr droht eine langjährige Haftstrafe.
Wie die Daily Mail berichtete, war Culver ein Jahr lang die Lehrerin des Jugendlichen. Schon damals sollen sich die beiden äußerst nahe gekommen sein. Als der Schüler Ende 2015 aus dem Haus seiner Eltern geworfen wurde, nahm Culver den Teenager bei sich auf. In Folge kamen sich die Lehrerin und der Minderjährige aber etwas zu nahe.
Wie der Independent berichtet, soll Culver den 15-Jährigen in ihrem Zuhause verführt haben. Monatelang hatten sie ein sexuelles Verhältnis, bis es dem Jugendlichen schließlich zu viel wurde. Der Teenager meldete sich bei der Polizei, Culver wurde festgenommen.
http://www.oe24.at/welt/Lehrerin-adoptiert-Schueler-um-jeden-Tag-Sex-zu-haben/290589669
Gruß, Kurti
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43-jährige US-Lehrerin treibt's mit 15-jährigem
Scheint irgendwie der neue Trend bei den Amis zu sein,oder täuscht das..?
43-jährige US-Lehrerin treibt's mit 15-jährigem
Scheint irgendwie der neue Trend bei den Amis zu sein,oder täuscht das..?
Dass das eine amerikanische Erscheinung ist, täuscht. In Europa lässt man Pädophile Frauen gewähren.......
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
43-jährige US-Lehrerin treibt's mit 15-jährigem
oder sowas wird garnicht erst erwähnt, bei unserer "freien und unabhängigen (Müll)Presse"
Am Strafrecht liegt's
§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
[...]
BRD-GmbH-Strafrecht gibt es nicht her, Weiber, die Kinder vergewaltigen zu verurteilen. Das Zauberwort heißt "Eindringen".
Merke:
Wenn z.B. die 3-jährige Tochter Muddi den Pott ausschlecken muß, dann ist das völlig legal in der BRD-GmbH.