Beitritt zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zur Aussetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (GEZ)
Die Zeichnung zum Beitritt zur Beschwerde endet am Tag der Bundestagswahl, am 24. September 2017, 23:00 Uhr. Termin und Ort zur Übergabe der Beschwerde werden noch bekannt gegeben
https://rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bverfg/
Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler beschließt die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV zwecks Klärung von Fragen zum Zustimmungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
https://rundfunkbeitragsklage.de/2017/08/lg-tuebingen-beschluss-vorlage-eugh-august2017/
Wahrscheinlich wird die Beschwerde abgewiesen werden, weil ja die Kirch Brüder den Rundfunkstaatsvertrag gegen den Willen des Volkes ausgehandelt haben und der eine Bruder ein Richter vom Bundesverfassungsgericht ist. Es kann dann also nur noch der EuGH für Menschenrechte den Rundfunkstaatsvertrag kippen