Hassmails (Recht)
Mail einer angehenden Juristin an ihren Ausbilder, weil sie mit dessen Beurteilung nicht einverstanden war:
[…] Alles andere hätte mich sehr gewundert, denn Menschen, die miteinander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?
[…] Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht den des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo.
Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out.
Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit bietet: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.
Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strahlenden Sieg, genießen Sie ihn aufrichtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerhebliches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechtsempfinden berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren. […]"
Der zueigte sie an.
Weil das Verfahren nicht, wie sie es sich geträumt hatte, eingestellt wurde, schrieb sie nun der zuständigen Oberstaatsanwältin einen Brief:
"Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft [Ort], Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch einmal eine Grundstudiumsvorlesung".
Das Amtsgericht verurteilte die damalige Referendarin aber wegen Beleidigung ihres Ausbilders zu 60 Tagessätzen à 30 Euro.
2014 beantragte sie, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden. Die zuständige Kammer lehnte aufgrund der abgeurteilten Beleidigung sowie der Mail an die Oberstaatsanwältin aber ab: Die Frau habe während ihres Referendariats ein Verhalten gezeigt, welches sie als für den Anwaltsberuf als unwürdig erscheinen lasse, lautete die Begründung.
Natürlich klagte sie. Und unterlag.
Doch nun begann ihr Marsch durch die Instanzen. Überall unterlag sie. Vom Anwaltsgerichtshof (AGH) NRW bis zum Bundesgerichtshof (BGH)
Überall?
Es gibt da ein kleines Dorf im Karlsuher Schlosspark. Es nennt sich Bundesverfassungsgericht (BVerfGer). Dort werden politische RichterInnen, hingeschoben, z.B. Susanne Baer. Die hatte mal ein Genderkompetenzzentrum in Berlin aufgebaut und irgendwie finanziert bekommen. Näheres kann man bei Hadmut Danisch finden.
Dort sah frau das anders. SpülGel berichtet. Nun darf die Hassmailschreiberin doch Anwältin, Staatsanwältin, später sogar Richterin werden.
Vielleicht schafft sie es sogar bis in das abgeriegelte Dorf im Karlsruher Schlosspark.
Nichts ist unmöglich im Genderwahn.
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