Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

135730 Einträge in 34387 Threads, 294 registrierte Benutzer, 81 Benutzer online (0 registrierte, 81 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Wegen Vorfällen in Schweden: Verbesserter Gesetzesentwurf (Kurti: In wieviel Jahren?) (Allgemein)

MfFFSJ, Saturday, 23.12.2017, 19:37 (vor 2920 Tagen)

1.) Jeder Geschlechtsverkehr eines weißen Mannes gilt grundsätzlich erst einmal als Vergewaltigung

2.) jeder weiße Mann ist verpflichtet, innerhalb 24h nach jedem GV eine Selbstanzeige durchzuführen

3.) im anschließenden Verfahren kann die Geschlechtspartnerin als Entlastungszeugin auftreten. Geschieht dies glaubhaft, wird das Verfahren eingestellt. Geschieht dies nicht oder nicht glaubhaft oder erscheint sie nicht zum Gerichtstermin, ist die Vergewaltigung erwiesen.

4.) Unterbleibt die Meldung innerhalb der Frist nach Punkt 2.) und z.B. durch den Frauenarzt oder durch den nach Creampie-Höschen im Wäschekorb schnüffelnden Nachbarn werden DNA- und Zeitfenster-mäßig nicht registrierte Spermaspuren festgestellt, handelt es sich um einen nicht angemeldeten Schwarzfick, der für weiße Männer i m m e r den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Die Frau geht straffrei aus, denn sie ist nicht meldeverpflichtet.

5.) beim Mann sind nicht-weiße Ethnien von diesem Gesetz ausgenommen, um nicht die Integration zu erschweren


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum