Wegen Vorfällen in Schweden: Verbesserter Gesetzesentwurf (Kurti: In wieviel Jahren?) (Allgemein)
1.) Jeder Geschlechtsverkehr eines weißen Mannes gilt grundsätzlich erst einmal als Vergewaltigung
2.) jeder weiße Mann ist verpflichtet, innerhalb 24h nach jedem GV eine Selbstanzeige durchzuführen
3.) im anschließenden Verfahren kann die Geschlechtspartnerin als Entlastungszeugin auftreten. Geschieht dies glaubhaft, wird das Verfahren eingestellt. Geschieht dies nicht oder nicht glaubhaft oder erscheint sie nicht zum Gerichtstermin, ist die Vergewaltigung erwiesen.
4.) Unterbleibt die Meldung innerhalb der Frist nach Punkt 2.) und z.B. durch den Frauenarzt oder durch den nach Creampie-Höschen im Wäschekorb schnüffelnden Nachbarn werden DNA- und Zeitfenster-mäßig nicht registrierte Spermaspuren festgestellt, handelt es sich um einen nicht angemeldeten Schwarzfick, der für weiße Männer i m m e r den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Die Frau geht straffrei aus, denn sie ist nicht meldeverpflichtet.
5.) beim Mann sind nicht-weiße Ethnien von diesem Gesetz ausgenommen, um nicht die Integration zu erschweren
Wegen Vorfällen in Schweden: Verbesserter Gesetzesentwurf (Kurti: In wieviel Jahren?)
Da ich im Betreff angesprochen wurde: Wenn nicht die ganz große Wende geschieht, wird sich die von Dir skizzierte Zukunftsvision in den nächsten Jahren von ihrer Dynamik her auf jeden Fall mal exponentiell verkürzen.
Aber ich vermute mal aufgrund bisheriger Erfahrungswerte, dass ich irgendwann nächstes Jahr hier im Forum schreiben werde, dass ich die Lage immer noch viel zu optimistisch eingeschätzt habe.
Gruß, Kurti
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