Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Den Opfern der Willkommenspolitik ein Gesicht geben! (Mord an Kindern)

Christine ⌂ @, Monday, 29.01.2018, 08:38 (vor 2524 Tagen)

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Dieses Foto hat mein Herz zerrissen. Das ist Leon, dessen Leben aus nichtigem Grund grausam beendet wurde. In seiner Schule, die ein geschützter Raum für alle Schüler sein sollte. Eine „Schule ohne Rassismus“, deren Schulleiter offensichtlich den für Leon fatalen Entschluss gefasst hat, einen „aggressiven und unbeschulbaren“ Jugendlichen wieder aufzunehmen.
Von Vera Lengsfeld
 
In den Berichten über die Bluttat wurde Leons Name kaum genannt, es gab kein Bild von ihm, wie es keine Bilder von den Opfern des Weihnachtsmarkt-Attentats oder von der in Reutlingen erstochenen Polin oder den allermeisten anderen Getöteten gibt. Sie sollen so schnell wie möglich vergessen werden, damit die Politik, die ihren Tod begünstigt hat, nicht in Frage gestellt wird.
 
Leons Eltern mussten neben ihrem unfassbaren Verlust und Schmerz erleben, dass der Schulleiter ihnen im selben Atemzug wie der Familie des Täters sein Mitgefühl aussprach. Dieser furchtbare Pädagoge bleibt im Amt. Die Ungeheuerlichkeit seiner Äußerung wird offensichtlich nicht mehr wahrgenommen.
 
Während Leons Eltern mit der Bemerkung, sie würden psychologisch betreut, aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geschoben wurden, gilt das Interesse und die Fürsorge der Medien dem Täter.
 
Psychologen dürfen öffentlich spekulieren, ob psychische Erkrankungen wie Schizophrenie und eine schwere posttraumatische Störung eine Rolle gespielt haben. Ob der Täter bei einer solchen Störung in Situationen, wenn er sich beispielsweise provoziert fühlt, die echte Situation mit dem Trauma verwechselt.
 
Die Frage, wie ein in Deutschland geborener Jugendlicher zu einer posttraumatischen Belastungsstörung kommen soll, außer in der eigenen, einem fremden Kulturkreis entstammenden Familie, wird nicht gestellt. Es wird auch nicht reflektiert, dass ein Jugendlicher, der zum Messer greift und einen anderen Jugendlichen abschlachtet, weil der angeblich seine Mutter „provozierend“ angeschaut habe, in Deutschland kaum mit den Werten unserer (noch) emanzipierten Gesellschaft aufgewachsen sein kann. Das könnte ja zu dem beunruhigenden Ergebnis führen, dass von Integration in die aufnehmende Gesellschaft kaum die Rede sein kann.[..]
 
Den Ausweg aus dem Dilemma hat bereits einer der Großen unserer angeblich nicht existierenden Deutschen Kultur gewiesen. Friedrich Schiller sagte: „Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.“
https://www.journalistenwatch.com/2018/01/28/den-opfern-der-willkommenspolitik-ein-gesicht-geben/

[..]„Um dieses Deutschland wach zu rütteln vor den Gefahren des politischen Islam, muß wahrscheinlich erst Blut fließen“ Ralph Giordano (1923-2014)
https://www.journalistenwatch.com/2018/01/29/nur-in-deutschland-erhaeltlich-freiheit-fuer-islamterroristen/

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Christinchen, ich war Erster! ;-)

Mus Lim ⌂ @, Monday, 29.01.2018, 08:56 (vor 2524 Tagen) @ Christine

Christinchen, ich war Erster! ;-)

Guckst Du:
WikiMANNia: Leon Ronny Hoffmann (04:17 Uhr)

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Die vermeidbare Tragödie - „Unbeschulbar“: Wo bleiben die wirksamen Konsequenzen?

Christine ⌂ @, Monday, 29.01.2018, 09:33 (vor 2524 Tagen) @ Christine

"Unbeschulbar" oder die naive Vorstellung von "Inklusion", mit der weder auf den Erziehungsbedarf gefährdender noch auf die Schutzbedürfnisse gefährdeter Schüler Rücksicht genommen wird.
 
Am 23. Januar 2018, kurz nach 8 Uhr, ermordete der 15-jährige Alex M. auf einem Flur der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Lünen, zehn Kilometer nördlich von Dortmund, den 14-jährigen Leon Ronny H. (Klasse 8a) mit Messerstichen in den Hals. Das Motiv sei gewesen, dass Leon die Mutter von Alex provozierend angeschaut habe, als letzterer, bereits von der Schule entlassen, am Tat-Tag einen Termin bei einer Schulsozialarbeiterin wahrnehmen sollte.
 
Leon Ronny wird am Samstag, 27. Januar, 11 Uhr, zu Grabe getragen. Seine Familie überschrieb die Todesanzeige in den „Ruhrnachrichten“ wie folgt:
 
„Wo Worte fehlen, das Unbeschreibliche zu beschreiben, wo die Augen versagen, das Unabwendbare zu sehen, wo die Hände das Unbegreifliche nicht fassen können, bleibt einzig die Gewissheit, dass du für immer in unseren Herzen weiterleben wirst.“[..]
 
Es gibt jetzt schon vielerlei Möglichkeiten, mit „Unbeschulbaren“ umzugehen, wenn andere erzieherische Maßnahmen keine Früchte trugen, wenn etwa Ermahnungen, Elterngespräche, vorübergehende Ausschlüsse vom Unterricht nicht fruchteten. Die Versetzung einer solchen jungen Person (in den allermeisten Fällen männlichen Geschlechts) in eine Parallelklasse oder an eine andere Schule kommt wohl nur dann in Frage, wenn dann ein Neustart erwartet werden kann, aber keine reine Verlagerung des Problems befürchtet werden muss. Im Schuljahr 2016/2017 wurden etwa im Regierungsbezirk Köln 534, im Regierungsbezirk Arnsberg 237 Schüler entlassen. Das sind nicht viele angesichts von 2,3 Millionen Schülern in NRW.
 
Es kann auch die sogenannte Beschulung ausgesetzt und durch Einzelunterricht samt sozialpädagogischer Familienhilfe ersetzt werden. Im Paragraphen 53 des NRW-Schulgesetzes heißt es dazu, eine solche Maßnahmen sei zulässig, „wenn der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat“. Maximal sechs Monate soll diese „Ausschulung“ dauern.

Mit deutschen Schülern kann man das ja vielleicht machen, aber bei ausländischen Schülern? Da sind die Linken vermutlich vor, weil das wäre ja Rassismus, oder? Von den Kosten mal abgesehen...

Weiterreichende Maßnahmen wie etwa die Unterbringung in einem geschlossenen Heim werden selten ergriffen, weil es – politisch wohl so gewollt – an der Kapazität der Einrichtungen mangelt, die dergleichen durchführen können. Die rechtlichen Grundlagen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einem Heim oder in betreuten Wohnformen gäbe es, zum Beispiel laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. laut Sozialgesetzbuch/Achtes Buch (SGB VIII). Oder im BGB Paragraph 1631 b unter der Überschrift „Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung“. Dort heißt es: „Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. Das Gericht hat die Genehmigung zurückzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Unterbringung nicht mehr erfordert.“

Auch das ist leider nur bei deutschen Kindern möglich, vielleicht auch noch bei Migranten, die sich in dieses System integriert haben. Viele Eltern wehren sich zwar, aber das interessiert Behörden bzw. Jugendämter meistens nicht. Bei ausländischen Schülern sieht das schon etwas anders aus. Da werden sich die meisten Behördenmitarbeiter nicht trauen, solche Massnahmen zu ergreifen, denn das könnte unangenehme Folgen haben.

Polizeibekannt sei der Täter gewesen. Es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Gründen er „polizeibekannt“ war. Weil er gerne ein Messer mitführte? Wenn das bekannt gewesen sein sollte, dann fragt man sich, warum Alex nicht in einem geschlossenen Heim untergebracht wurde. Oder aber hat hier die naive Vorstellung von „Inklusion“ eine Rolle gespielt? Eine seit ein paar Jahren angesagte Vision von Inklusion, mit der weder auf den Erziehungsbedarf gefährdender noch auf die Schutzbedürfnisse gefährdeter Schüler Rücksicht genommen wird.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/unbeschulbar-wo-bleiben-die-wirksamen-konsequenzen/

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Sehr schön...

Christine ⌂ @, Monday, 29.01.2018, 09:39 (vor 2524 Tagen) @ Mus Lim

s_applaus

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Richtig.

Alfonso, Monday, 29.01.2018, 10:30 (vor 2524 Tagen) @ Christine

Ich hoffe, dass dies auch eines Tages mal die Merkel-Opfer vom Berliner Breitscheidplatz erfahren. Eine Klagemauer kriegen wir bei der Vielzahl von Opfern mittlerweile als Deutsche auch hin. Die müsste eigentlich in Betonform mit metallnen Namensplatten vor dem Kanzleramt stehen.

Ungefähr so wie in Laboe ....

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Darf ich vorstellen? Der Einzelfall!

Mus Lim ⌂ @, Monday, 29.01.2018, 16:31 (vor 2524 Tagen) @ Christine

WikiMANNia: Einzelfall

Es ist wieder eine lange (WikiMANNia-)Nacht geworden.

Erstaulich finde ich es, wie der Kenianer trotz seiner schweren Erkrankung den langen Weg von Kenia bis nach Wien geschafft hat.

Und bezeichnend finde ich die Asyl-Odyssee des Palästinenser Ahmad Alhaw quer durch Europa. Asyl abgelehnt? Kein Problem, einfach ins nächste Europa-Land weiterreisen und erneut Asyl beantragen. Man fasst es ja nicht. Die Asyl-Nummer ist also nicht ein deutsches, sondern ein europäisches Problem. Man überlege sich, wieviele Helfer, Rechtsanwälte, Polizisten und Richter der Mann in Europa beschäftigt hat. Das ist eine "Jobmaschine"!

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Darf ich vorstellen? Der Einzelfall!

Kurti ⌂ @, Wien, Monday, 29.01.2018, 17:33 (vor 2524 Tagen) @ Mus Lim

Erstaulich finde ich es, wie der Kenianer trotz seiner schweren Erkrankung den langen Weg von Kenia bis nach Wien geschafft hat.

Dieser Markt liegt nur ein paar Straßenbahnstationen von mir entfernt. Ich gehe dort manchmal den Gefrierschrank mit Broilern auffüllen oder irgendeine Kleinigkeit für den Haushalt kaufen.
Seit dieser Geschichte drehe ich mich dort öfters mal um, wer gerade hinter mir geht.

Gruß, Kurti

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