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Wann erreicht der Kindesunterhalt 100% vom Einkommen des Vaters? (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.02.2018, 18:13 (vor 2535 Tagen)

Bei der Überarbeitung des Artikels Düsseldorfer Tabelle ist mir wieder mal aufgefallen das der Kindesunterhalt nicht nur absolut steigt. Jahr für Jahr muss ein Unterhaltsschuldner einen Größeren Anteil von seinem Einkommen als Unterhalt zahlen. Der Kindesunterhalt steigt wesentlich schneller, als die Einkommen.

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Rainer

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Wann erreicht der Kindesunterhalt 100% vom Einkommen des Vaters?

Varano, Città del Monte, Sunday, 04.02.2018, 22:13 (vor 2534 Tagen) @ Rainer

Bei der Überarbeitung des Artikels Düsseldorfer Tabelle ist mir wieder mal aufgefallen (...)

Ich möchte die Sache ganz bestimmt nicht schönreden, aber der Fairness halber: Die von/bis-Grenzen für die Zeilen der Düsseldorfer Tabelle wurden zum Jahresanfang endlich angehoben. In der linken Tabelle für 2018 (Euro-Beträge) ist's berücksichtigt, in der rechten Tabelle (prozentuale Werte) hingegen nicht; und wenn ich schon dabei bin, dort sind außerdem noch die alten und somit niedrigeren Bedarfskontrollbeträge angegeben.

Jedenfalls: Da sich die Einkommensgrenzen geändert haben, stimmen m.E. die errechneten prozentualen Werte nicht, sie sind zu hoch angegeben.

Zum Beispiel für die erste Zeile: Gerechnet wurde offenbar mit 348 geteilt durch "Mittelwert von 0 und 1.500", also 348 geteilt durch 750, und somit gut 46%. Korrekt wäre aber m.E. stattdessen "Mittelwert von 0 und 1.900", also 348 geteilt durch 950, und somit gut 36%.

Analog für die zweite Zeile: Statt 366 geteilt durch 1.700 gleich ca. 22% müssten es m.E. 366 geteilt durch 2.100 sein, also ca. 17%; und so weiter.


Nebenbei bemerkt: Bei der aktuellen Änderungsrunde der Düsseldorfer Tabelle dürften all jene Väter die Arschkarte ziehen, die 2017 oder vorher noch einen Titel nach den alten Grenzen unterschreiben "durften", denn in den Titeln steht ja typischerweise nicht so etwas drin wie "gemäß Einkommensgruppe von 1.901 bis 2.300 Euro", sondern stattdessen "110% des Richtsatzes". Wer also 2017 z.B. ein Einkommen von 2.000 Euro hatte, und somit die damalige dritte Zeile mit dem Wert 110% in seinem Titel einbetoniert bekommen hat, der wäre zwar mit den angepassten Grenzen seit Januar eigentlich "nur" noch in der zweite Zeile mit 105% dabei - hat aber einen zu hohen Titel an der Backe, den er jetzt vermutlich erst mal wieder kostenpflichtig wegklagen muss ;-(

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Danke für den Hinweis

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.02.2018, 22:49 (vor 2534 Tagen) @ Varano

Tut mir leid, da habe ich beim kopieren nicht aufgepasst. Mir ist gar nicht aufgefallen, dass die Einkommensgrenzen geändert wurden.

Rainer

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