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Wenn Juristen mit zweierlei Maß messen (Manipulation)

Werner ⌂ @, Thursday, 15.02.2018, 05:50 (vor 2481 Tagen)

Hadmut Danisch schreibt über eine Webseite, wo es um Wahlfälschung gibt und nimmt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft auseinander, worin die begründet, warum sie das Verfahren einstellt. Die stellen darauf ab, dass es an Anhaltspunkte fehle, es mangelt am Nachweis des Versuches. Denn nicht die Webseite an sich, sondern erst die Handlung, die auf der Webseite beschrieben wird, wäre strafbar, und da fehlt es eben am Anhaltspunkt.

Danisch meint:
Da geht mir nun ein gewaltiges Runzeln über meine geplagte Denkerstirn. [...]

Mich stört eigentlich was ganz anderes daran. Nämlich dass auch die Juristen da gerne mit zweierlei Maß messen.

Stellt Euch mal vor, jemand hätte eine ähnliche Webseite gebaut und dort in gleicher Weise geschrieben, nur eben statt mit Wahlfälschung mit Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Migranten verprügeln. Ich glaube nicht, dass man die auch so nachsichtig für nicht strafbar erklärt hätte. Es stinkt doch gewaltig danach, dass man politisch korrekte und inkorrekte Webseiten unterschiedlich beurteilt. Ich glaube nicht, dass einer mit einer Webseite zu solchen Themen so leicht davonkäme.

Das zweite, was mir da durch den Kopf geht, ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas. Denn zieht man den Maßstab heran, den die Staatsanwaltschaft hier auf Grundlage der Rechtsprechung von BGH und BVerfG anlegt, gerade auch die Zulässigkeit „überpointierter Formulierungen angesichts der heutigen Reizüberflutung”, dann dürfte vieles, was gerade auf Twitter, Facebook und Google als „strafbar” gesperrt wird, selbst wenn es sich – manchmal – eklig anfühlt, eben nicht strafbar sein. Manchmal sind die Juristen da eben doch sehr spitzfindig und haarspalterisch, und gelegentlich kommt es noch vor, dass sie Grundrechte schützen. [...]

Ich habe den starken Eindruck, dass Maas und seine Schergen hier ganz bewusst den Weg in das Privatrecht (die AGB von Facebook…) gewählt haben, weil sie genau wissen, dass irgendein armer Wicht, der bei Facebook 10 Sekunden Zeit zur Bewertung hat, solche spitzfindigen Analysen und die Urteilssuche bei Juris gar nicht durchführen kann. Da gilt: Fühlt sich nach Bäh an, also wird es gesperrt.

Ich habe den starken Eindruck, dass es Maas & Co. gezielt darum ging, zu sperren, was nicht strafbar ist, und das hat mir gegenüber sein Staatssekretär auf der Netzwerk-Recherche-Konferenz ja sogar eingeräumt, dass ihr Maßstab die AGB von Facebook und anderen seien und die damit völlig beliebig sperren können und nicht auf das Strafrecht beschränkt sind. Und man sich hierfür ganz bewusst unterbezahlte Dumme gesucht hat, damit die gar nicht erst Urteile lesen.
- http://www.danisch.de/blog/2018/02/14/ueber-wahlfaelschung/

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