WikiMANNia spielte am Rande eine Rolle in einem Gerichtsverfahren (Allgemein)
Falsche Behauptung bleibt eben falsche Behauptung. Sie wird nicht richtiger, wenn man sie verbreitet, zumal es niemanden gibt, den das interessiert.
Man rechnet
„doch nicht mit Sympathien für Dugins Fieberfantasien über ein wieder zu errichtendes byzantinisches Reich oder gar für Wikimannia, laut Eigenbeschreibung ‚Wissens-Datenbank über Benachteiligungen von Jungen und Männern, sowie Bevorzugungen von Maiden und Frauen‘.“
Haben Sie dieses Originalzitat aus dem Artikel verstanden? Nein? Es wird auch im Text nicht erläutert, was gemeint ist. Solche Sätze stehen einfach im Raum. Was will das BgA Kassel damit erreichen?
Auch hier ist Mausfeld wieder Erklärungshilfe, denn es handelt sich auch hier wieder um affektive Mentalvergiftung: Es werden einfach Begriffe genannt, die negativ konnotiert sind. Irgendwie ist einem das unheimlich, man kann es aber nicht greifen. Genau das ist bei der Strategie affektive Mentalvergiftung gewünscht, denn das Denken und damit auch das zielgerichtete Handeln sind blockiert.
Das Gericht durchschaut allerdings die Methode und gibt Wernicke recht:
„Es handelt sich um keine Meinungsäußerung, sondern eine Tatsachenbehauptung. (…) die Äußerung ruft zugleich die Vorstellung einer konkreten in die Wertung eingekleideten – wenn auch inneren – Tatsache hervor: der Sympathie des Klägers für Dugins Fieberfantasien sowie des Internetportals Wikimannia.“
Genauer als das Gericht es hier tut, kann man die Technik der Diffamierung fast nicht beschreiben: Eine spekulative Behauptung wird ohne Beleg in den Raum gestellt und eine Person abgewertet, indem Begriffe und Namen genannt werden, die negativ konnotiert sind.
Es ist also absolut unzulässig, von jemandem zu behaupten, er hätte Sympathien für jemanden, der allgemein als Unhold angesehen wird, ohne auch nur im Geringsten nachzuweisen, wie man darauf kommt. - http://www.rubikon.news/artikel/widerstand-wirkt
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