Scharia-Urteil eines schwedischen Gerichts (Das hat nichts mit Nichts zu tun)
Von Vera Lengsfeld
Der Fall:
Ein Mann iranischer Herkunft war angeklagt, seine Frau misshandelt zu haben. Sie waren nach Scharia Recht verheiratet, nicht nach schwedischem Recht. Der Mann wurde freigesprochen.
Der Kern der Urteilsbegründung lautete:
Der Mann entstamme einer „feineren Familie“, die Frau einer weniger feinen. Sie sei deshalb weniger glaubwürdig…
In der Urteilsbegründung wurde weiter ausgeführt, dass es in „diesen Kreisen“ üblich sei, dass eine Frau der Verwandtschaft „berichtet“, dass sie misshandelt wurde. Dann wird die Angelegenheit innerhalb der Familien geregelt. Der misshandelten Frau wird allen Ernstes vorgeworfen, der Familie ihres Mannes nicht mitgeteilt zu haben, dass er sie misshandelt. Stattdessen ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Dies mache sie noch weniger glaubwürdig. Da die Familie des Mannes eine so genannte „gute Familie“ sei, im Unterschied zu der Familie seiner Frau, wurde das zu Gunsten des Mannes bei der Beurteilung der Schuldfrage gewertet.
In dem Urteil wird auch die Aussagekraft von „Amtspersonen“, sprich Polizisten, vor Gericht als weniger wert eingestuft, als die Aussage von „Familienangehörigen“ oder sonstigen „Nahestehenden“.
Fazit: Es wurde nicht nach rechtsstaatlichen Regeln geurteilt, sondern nach den Regeln der Scharia.
Besonders der Vorwurf des Gerichts, die Frau habe sich an die Polizei gewandt und sei deshalb weniger glaubwürdig als ihr Misshandler, ist unfassbar.[..]
https://www.journalistenwatch.com/2018/03/08/scharia-urteil-eines-schwedischen-gerichts/
Und das ausgerechnet im feministischen Superstaat Schweden, wo nachweislich keine Vergewaltigung trotzdem eine Vergewaltigung ist, wenn Frau das so empfindet. Man kann für schwedische Feministinnen nur noch Verachtung empfinden.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein