Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Privatisierung" des Rechtsstaats (Steuerhinterziehung)

Diego, Tanaland, Thursday, 08.03.2018, 22:58 (vor 2212 Tagen) @ Christine

Allein die umstrittene Amadeu-Antonio-Stiftung wurde 2017 an vier Stellen des Programms mit Mitteln in Höhe von insgesamt 661.508, 57 Euro bedacht und ist laut Ansicht der Bundesregierung „ein etablierter und zuverlässiger Träger – insbesondere in der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“, die gegen sämtliche Formen des Extremismus vorgehe.

Es stinkt gewaltig nach Rechtsbeugung und -missbrauch, wenn eine Regierung im Kampf gegen Extremismus nicht ihre eigenen Justizbehörden, sondern privatrechtliche Organisationen als Träger hoheitlicher Aufgaben beschäftigt - die unterliegen im Gegensatz zu staatlichen Institutionen schließlich nicht dem Neutralitätsgebot! Damit wird der Rechtsstaat subversiv durch parteipolitische Organisationen ersetzt und totalitaristische Strukturen geschaffen, die sich der demokratischen Kontrolle entziehen.

Überprüft mal für euch selbst das Totalitarismus-Modell von Friedrich/Brzezinski (Anmerkungen von mir in Klammern gesetzt):

  • eine alle wichtigen Lebensbereiche umfassende, allgemeinverbindliche, auf Schaffung einer neuen Gesellschaft ausgerichtete Ideologie mit Wahrheitsanspruch und stark utopischen, z. T. religionsähnlichen Elementen (Gender/ Multikulti ... resp. das Deutsche/ Weiße = Satan)
  • eine einzige, die gesamte formelle Macht innehabende, hierarchisch und oligarchisch organisierte Massenpartei (oder ein Parteienkartell), die in der Regel von einem Mann (dem Diktator) einer Frau (der Kanzlerdiktatorin) angeführt wird und die der staatlichen Bürokratie entweder übergeordnet, oder völlig mit dieser (pseudoinstitutionell via NGOs und politisch ausgerichtete Vereinen) verflochten ist. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung (bis 10 %) gehört der Partei aktiv an und eine aktive Minderheit innerhalb der Partei ist fanatisch der zugrunde liegenden Ideologie ergeben.
  • ein physisches und/oder psychisches Terrorsystem: Kontrolle und Überwachung der Bevölkerung, aber auch der Partei selbst, durch eine Geheimpolizei (oder privatrechtliche polizei- und justizähnliche Organisationen). Diese bekämpft nicht nur tatsächliche, sondern auch potentielle Feinde.
  • das nahezu vollständige Monopol der Massenkommunikationsmittel beim Staat (Staatlich gelenkte Massenmedien)
  • das nahezu vollständige Monopol der Anwendung der Kampfwaffen beim Staat (Abschaffung der Wehrpflicht/ Verschärfung der Waffengesetze)
  • eine zentrale, bürokratisch koordinierte Überwachung und Lenkung der Wirtschaft (= EU)

Nach meiner Einschätzung ist das System in Deutschland zwar noch nicht totalitär, mindestens aber ein totalitaristischer Parteienstaat.

Zu Letztgenanntem ein Auszug aus einem hervorragender Artikel auf "le-bohemien.net":

Die Parteien sind in den modernen westlichen Demokratien mittlerweile so mächtig, dass die von ihnen entwickelten Parallelstrukturen demokratische Entscheidungsprozesse vielfach ersetzen oder gar verunmöglichen. Sie konterkarieren damit selbst das Ideal der demokratischen Mitbestimmung, für dessen Durchsetzung sie einst gegründet worden sind.
[...]
So hat sich schon Jean-Jacques Rousseau skeptisch gegenüber der Bildung von Parteien geäußert. Von zentraler Bedeutung ist dabei seine Unterscheidung zwischen der “volonté générale”, dem ‘allgemeinen Willen’, und der “volonté de tous”, dem ‘Willen aller’. Während der ‘allgemeine Wille’ nach Rousseau immer am Gemeinwohl orientiert ist, ist der ‘Wille aller’ von Partikularinteressen geprägt. Selbst wenn durch ihn etwas für das Gemeinwohl Förderliches entsteht, so geschieht dies nur zufällig, als Nebenwirkung eines Resultats, das den jeweiligen Einzelinteressen dienlich ist.

Rousseau geht davon aus, dass die Orientierung an Partikularinteressen durch die Gründung von Parteien befördert wird. Er sieht Parteien deshalb als schädlich für den sozialen Zusammenhalt an. Ihre Gründung führe dazu, dass der allgemeine Wille sich nur noch innerhalb der einzelnen Gruppierungen herausbilde, im Verhältnis zur Gesamtheit des Staates aber partikular bleibe. Der Wille des Einzelnen komme dabei nur insofern zur Geltung, als er Mitglied einer solchen Gruppierung sei, nicht aber aufgrund seiner Eigenschaft als Mitglied des Gemeinwesens. In diesem Fall seien daher “nicht mehr soviel Stimmberechtigte wie Menschen vorhanden (…), sondern nur so viele, wie es Vereinigungen gibt” (Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Zweites Buch, Drittes Kapitel).
[...]
Die parlamentarische Demokratie dient in einem solchen System nach Agnoli lediglich der Übertünchung totalitärer Herrschaftsstrukturen. So habe auch Mussolini nach der Machtergreifung zunächst vordergründig an parlamentarischen Entscheidungsstrukturen festgehalten. Die demokratischen Reflexe der Massen sollten durch einen Mechanismus aufgefangen werden, der ihnen “die Illusion einer Beteiligung an der staatlichen Macht” vermittelte (ebd., Vorrede).

In Gänze absolut lesenswert: Volks- oder Parteienherrschaft?


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