Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fortsetzung (Vaeter)

Alfonso, Sunday, 11.03.2018, 19:28 (vor 2449 Tagen) @ Alfonso

+++Das Mädchen tut mir sowas von leid sie hat all die Jahre bei ihrem Vater gelebt und heute auf morgen wird sie zu ihrer Mutter gebracht dass es wirklich herzzerreißend+++[/i]

Laut deutschen Recht und Gericht: alles O.K.

Laut „MDR“ ist rechtlich jedoch alles in Ordnung.

Man muss sich also keine Gedanken machen. Ob das auch menschlich alles so in Ordnung ist, das ist eine andere Frage und auch nicht gesetzlich von Bedeutung.

Wie der Sender mitteilte, ging es um einen Sorgerechtsstreit der Eltern. Die Mutter verschwand vor drei Jahren von zu Hause, trennte sich von ihrem Mann und der Familie, ging zu ihrem neuen Freund. Das Mädchen lebte seither bei seinem Vater, das Sorgerecht war geteilt. Doch der Streit begann, die Mutter wollte das Kind, forderte das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Das Amtsgericht Eisleben entschied im August 2017, dass das Kind zur Mutter soll.

„Ronja wollte nicht zu ihrer Mutter“, so der Roger E., der Vater, zu „Bild“. Die Mutter forderte dann die Zwangsvollstreckung. Nun ist Ronja dort, im zwölf Kilometer entfernten Hettstedt. Als „Bild“ vorbeikam, wollte niemand öffnen.

Kinderpsychologe mitverantwortlich

Wie das Gericht ausführte, so berichtet der „MDR“, hätte ein Kinderpsychologe „mehrere intensive Gespräche“ mit dem Mädchen geführt und ein Gutachten erstellt.

Warum sich dann aber das Kind derart sträubte, zu seiner Mutter gebracht zu werden, wie das Video zeigt, bleibt rätselhaft, offenbar auch Kinderpsychologen-Geheimnis.

Die Anwohner des Ort sind geschockt. Auch Bekannte hätten dem „MDR“ erzählt, dass sich der Vater alleine um das Kind gekümmert habe. Die Mutter sei nicht einmal bei der Einschulung der Kleinen gewesen, auch nicht bei Familienfesten.

Nun ist der Vater verzweifelt. Seiner Aussage nach sei massiv körperlich auf das Kind eingewirkt worden, als es abgeholt wurde …

Eine Psychologin warnte davor

Die „Bild“ berichtet, dass ihr der „Beratungsverlauf“ des Protokolls der Diplom-Psychologin Claudia R. vorliege, die zuletzt auch mit dem Sorgerechtsfall betraut war. Diese hätte schon im Oktober 2017 vor einem Szenario gewarnt, wie es sich nun an der Grundschule abgespielt hatte.

In ihrem Schreiben hätte sie von schwerwiegenden Folgen für das Kind geschrieben, wenn es „mittels Gerichtsvollzieher aus der einzig vertrauten Bindung und Umgebung gerissen“ werde. Das Kind lehne die Mutter ab, habe es in den letzten Jahren „kaum erlebt“, zitiert „Bild“ aus dem Schreiben.

Die Psychologin warnte davor, dass die Entwicklung von Ronja „nachhaltig beeinträchtigt“ werde. Sie würde damit ihren „Lebensmittelpunkt, ihre Freunde und ihren Schulalltag“ verlieren.

„Bild“ vermerkte dazu, dass das Amtsgericht dennoch im Januar 2018 die Vollstreckung des Urteils vom Oktober anordnete – „im Interesse von Ronja“, habe es geheißen.

Bei dem Einsatz stemmte sich das Kind immer wieder um Hilfe und nach ihrem Vater rufend von dem Auto weg, in dass es verfrachtet werden sollte.

Pro Familia zum Sorgerecht

Laut „pro familia“ hätten grundsätzlich Väter und Mütter in Deutschland die gleichen Rechte auf Sorge und Umgang mit dem Kind. Kinder könnten mitbestimmen, wo sie leben möchten und Richter müssten sich bei Streitigkeiten an zwei Punkten orientieren:

- das Kindeswohl – oder wo das Kind laut Experten am besten aufgehoben sei und
- der Kindeswille – oder zu wem möchte das Kind

Dies würde generell immer an erster Stelle stehen, noch vor dem Elternrecht. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Gerichtsbeschlüsse generell behutsam umgesetzt werden sollten.

In diesem Fall scheint es, dass weder das Eine noch das Andere beherzigt wurde.

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/grundschule-helbra-klobiger-polizeieinsatz-gegen-8-jaehrige-nach-gerichtsbeschluss-abgeholt-a2370881.html

Als Vater würde ich jetzt den Richter, den Psychologen, das Jugendamt, die Polizei und die Ex mit Anzeigen wegen Kindesmisshandlung, latent emotionale Kindeswohlgefährdung, Nötigung, Körperverletzung etc. überziehen.


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