BGH: Frauen haben kein Recht auf weibliche Ansprache (Genderscheiss)
Die Formularsprache darf männlich bleiben, hat das oberste deutsche Zivilgericht entschieden.
Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken mit dem "generischen Maskulinum" angesprochen werden.
Die 80-jährige Klägerin Marlies Krämer will nun weiterkämpfen - und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehe
Haben Frauen ein Recht auf weibliche Ansprache in Formularen? Nein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach erleiden Frauen keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden, die Formularsprache dürfe männlich bleiben. Das oberste deutsche Zivilgericht wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück (VI ZR 143/17).
Würde man solche egoistische Frauen fragen, ob sie neben der Gleichberechtigung auch die Pflichten der Männer haben wollen, dann kommt mit Sicherheit ein Nein! Es ist und war schon immer so, dass Frauen nur Rechte haben wollen und von Pflichten nichts wissen möchten. Sehr viele Männer werden die Pflichten auferlegt ohne Rechte zu haben, das sollte man endlich mal umdrehen und den Frauen die Pflichten auferlegen. Was glaubt ihr, wie schnell sie dann von Gleichberechtigung nichts mehr wissen wollen wen ihnen die gleiche Pflichten auferlegt würde. Frauen haben schon bei weitem mehr Rechte als Männer und sie suchen weiter wo sie noch benachteiligt sein könnten und wenn es noch so der größte Genderscheiss ist, die Hauptsache immer schön den Opferstatus behalten können diese nimmersatten Opferinnen und Jammerinnen. So richtig verzogene Geschöpfinnen sind das , die Frauen!