317.368 € Entschädigung für diskriminierten Mann (Gleichschaltung)
2011 waren im Infrastrukturressort zwei Sektionen zusammengelegt worden. Per Ausschreibung wurde damals eine Leitung dieser neuen Doppelsektion gesucht. Drei Personen bewarben sich, eine interne Kommission beurteilte alle drei Kandidaten laut eines „Presse“-Berichts „als im höchsten Ausmaß geeignet“. Franzmayr, der nun die sechsstellige Entschädigung zugesprochen bekam, hatte allerdings hauchdünn - um 0,25 Prozentpunkte - die Nase vor der zweitplatzierten Kandidatin.
Die damalige SPÖ-Verkehrsministerin entschied sich dennoch für die Frau, der nur bei exakt gleicher Qualifikation dem Gesetz entsprechend der Vorzug gegeben hätte werden dürfen. Der Übergangene fühlte sich ungerecht behandelt und wandte sich an die Gleichbehandlungskommission, die ein Gutachten erstellte, in dem die Vorgehensweise des Ministeriums als „sachlich nicht nachvollziehbar“ bezeichnet wurde.
Der Staat, also die Steuerzahler, muss dem übergangenen Kandidaten nun die Differenz zwischen seinem tatsächlichen Gehalt und dem, was in fünf Jahren als Sektionschef verdient hätte, bezahlen. Es handelt sich um 312.075,28 Euro. Dazu kommen als Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung weitere 5.292,30 Euro.
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Gruß, Kurti
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