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„Er oder ich“: Junge Mutter aus Oschatz muss sich wegen Babymord verantworten (Mord an Kindern)

Yussuf K., Monday, 04.02.2013, 17:19 (vor 4330 Tagen)

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"Wegen Mordes an ihrem drei Monate alten Sohn muss sich seit Montag eine 19 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Leipzig verantworten. „Die Angeklagte hatte im August 2012 den Entschluss gefasst, sich ihres Kindes zu entledigen“, sagte Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller bei der Verlesung der Anklage. „Sie wusste, dass ihre Tat als besonders verachtenswert anzusehen ist.“

Die Mutter soll ihren Sohn am 16. August 2012 in Merkwitz bei Oschatz (Landkreis Nordsachsen) heftig geschüttelt haben, ohne seinen Kopf abzustützen, und ihm dabei ein Schütteltrauma zugefügt haben. Der kleine Junge habe ein Hirnödem erlitten. Dies habe die Angeklagte gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen, führte der Staatsanwalt weiter aus. Sechs Tage später hätten Ärzte in einer Klinik den Hirntod des Jungen festgestellt. Die Anklage erhebt den Vorwurf des Mordes, weil die Frau ihr Kind aus niedrigen Beweggründen getötet habe.

Vor der Tat soll die Frau ihrem damaligen Lebensgefährten mehrere SMS geschrieben haben. Sie soll darauf hingewiesen haben, dass sie beabsichtige, ihren Sohn „wegzugeben“. Sie habe den Lebensgefährten vor die Alternative gestellt, „er oder ich“, führte Staatsanwalt Müller aus. Der ehemalige Lebensgefährte tritt als Nebenkläger auf.

Säugling bereits vor der Tat grob misshandelt

Der Staatsanwalt legte der 19-Jährigen, die sich seit August 2012 in Untersuchungshaft befindet, neben Mord außerdem die Misshandlung eines Schutzbefohlenen zur Last. In einem Zeitraum zwischen dem 23. Juli und 5. August 2012, der sich nicht näher eingrenzen lasse, habe sie ihren Sohn mehrfach geschlagen, weil er ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt geschrien habe. Dabei habe sie dem Kind mehrere Rippenbrüche zugefügt, sagte Müller. Einem Arzt habe sie ihren Sohn erst vorgestellt, nachdem sie ihm am 16. August das Schütteltrauma zugefügt habe. Bis dahin habe das Kind wegen der unbehandelten Rippenbrüche sehr starke Schmerzen erlitten.

Die dritte Strafkammer des Landgerichts, die als Jugendkammer für das Verfahren zuständig ist, hat zunächst noch drei weitere Verhandlungstage anberaumt und will voraussichtlich Ende Februar ihr Urteil verkünden. Der Anwalt der Angeklagten, Ralf Juhnke, kündigte für den nächsten Verhandlungstag eine Erklärung seiner Mandantin an."

Quelle

FEZI-Jurist steht schon in den Startlöchern!!!!!!

Yussuf K., Monday, 04.02.2013, 17:28 (vor 4330 Tagen) @ Yussuf K.

Zwei Monate altes Baby ermordet: Eddys Mama schweigt zu Prozessauftakt

Seit Montag beschäftigt sich das Leipziger Landgericht mit der Ermordung des kleinen Eddy. Der Säugling war zwei Monate nach seiner Geburt verstorben. Auf der Anklagebank: Mutter Melanie N. (19), die ihren Sohn wiederholt misshandelt haben soll. Die junge Frau schwieg zu den schweren Vorwürfen.

"Eddy war ein Wunschkind", berichtet Vater Alexander S. (23). "Wir hatten uns sehr gefreut." Der Metallbauer bekam offenbar nicht mit, unter welcher Last der Sohnemann seine Lebensgefährtin erdrückte. Am 23. Mai 2012 erblickte Eddy das Licht der Welt. Eine Frühgeburt. Auf Fotos, die im Krankenhaus entstanden sind, strahlt seine Mutter über beide Ohren. "Unser größter Schatz", hat sie eines untertitelt. Keine zwei Monate später soll die junge Frau ihr eigenes Kind ermordet haben.

Schon Wochen vor dem Mord soll sie ihren Sohn misshandelt haben. Im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang August soll sie Eddys Rippen gebrochen haben, indem sie auf ihn eingedrückt hatte – um ihn ruhig zu stellen. In der Nacht vom 16. auf den 17. August geschah das Unfassbare: Gegen 16:50 Uhr machte das Baby wieder einmal Lärm. Möglicherweise aufgrund von Schmerzen, die von den Rippenbrüchen herrührten. Die Oschatzerin packte ihren Sohn und schüttelte seinen Kopf. "Weil das Kind aus ihrer Sicht ungerechtfertigt schrie", so Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller. Eddy erlitt den Hirntod und starb fünf Tage später – obwohl die Eltern den Säugling noch in der Nacht ins Krankenhaus einlieferten. Vater Andreas, der von den Misshandlungen nichts mitbekam und während der Mordhandlungen außer Haus war, ist noch immer tief erschüttert. "Ich will einfach nur Aufklärung."

"Unser Ziel ist, den Mordvorwurf auszuräumen", lässt Verteidiger Ralf Juhnke die zahlreich erschienenen Pressevertreter wissen. Am nächsten Verhandlungstag möchte seine Mandantin eine Erklärung abgeben. Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 28. Februar erwartet.

Quelle

Nönö, war nicht wirklich ein Mord!! Wieso ist der kleine Eddy eigentlich tot?

FEZI-Jurist steht schon in den Startlöchern!!!!!!

Newman, Monday, 04.02.2013, 18:31 (vor 4330 Tagen) @ Yussuf K.

Nönö, war nicht wirklich ein Mord!! Wieso ist der kleine Eddy eigentlich tot?

Die Antwort steht doch schon in Deinem Text:

Der Metallbauer bekam offenbar nicht mit, unter welcher Last der Sohnemann seine Lebensgefährtin erdrückte.

Der Sohnemann hat sie erdrückt, und der unsensible Kerl hat wie üblich nichts mitbekommen, geschweige denn ihr geholfen.*
Ich glaube, angesichts dieser Beweislage dürfte es über einen Freispruch gar keine weitere Diskussion geben.



*Wobei "offenbar" ja nur den Anschein nahelegt - sollte der Mistkerl die besondere Belastung der Frau jedoch in Wirklichkeit mitbekommen und gar absichtlich nicht geholfen haben, sollte dies in als Mitschuldigen eindeutig mitbelasten. Wahrscheinlich sogar die Hauptschuldschuld, wo Frauen es doch insgesamt immer noch viel schwerer haben ...

Klarer Fall

Sigmundus Alkus, Monday, 04.02.2013, 22:51 (vor 4330 Tagen) @ Yussuf K.

Der Metallbauer bekam offenbar nicht mit, unter welcher Last der Sohnemann seine Lebensgefährtin erdrückte.

Glasklarer Fall. Das Baby ist schuld. Was erdrückt der Kleine auch seine Mama so?:-(

Man ähh frau kann einen Säugling gar nicht "ermorden".

Nihilator ⌂ @, Bayern, Tuesday, 05.02.2013, 13:46 (vor 4329 Tagen) @ Yussuf K.

Jedenfalls nicht in der brd. Denn es ist kaum möglich, gerichtsfest eines der Mordmerkmale zu erfüllen. Habgier, niedrige Beweggründe? So ein kleines Wurm hat doch nix. Besondere Grausamkeit? Die spüren auch nix (angeblich). Wie eine Zimmerpflanze oder Kaulquappe. Heimtücke? Ein Kleinkind kann keinen Argwohn entwickeln, darum unmöglich. Es wird sich daher fast immer um Totschlag oder gar nur Körperverletzung mit Todesfolge handeln.

Zumindest das mit der Heimtücke ist übrigens wirklich ein geistiges Produkt von unserem Bundesgerichtshof...
*WÜRGGG*

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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