Diese Frau hat den Überfall zwar überlebt, aber das Urteil und die Begründung ist nur noch zum schreien
Kuschelurteil mit Migrantenbonus
Berlin: Görkem zertrümmert Joggerin das Gesicht – Bewährungsstrafe!
Am 19. März 2017 befand der, wie es heißt damals 17-jährige Görkem A. offenbar, dass er Kohle und eventuell auch ein neues Handy brauchen könnte. Da fiel ihm im Mauerpark in Prenzlauer Berg gegen 21.35 Uhr eine 40-jährige Joggerin auf. Offenbar kurzentschlossen lauerte die türkische Nachwuchsfachkraft der Frau auf, schlug ihr laut Polizeibericht von hinten einen Ziegelstein auf den Kopf und als sie zu Boden ging hieb er damit weiter auf das Gesicht seines Opfers ein. Am Ende raubte er ihre Jacke und ein Smartphone. Der 40-Jährigen gelang trotz ihrer schweren Verletzung die Flucht. Sie musste sich infolge mit einem zertrümmerten Kiefer und weiteren Brüchen in stationäre Spitalsbehandlung begeben und wurde operiert.
Die Polizei fahndete daraufhin mit einem Video des damals Tatverdächtigen (PI-NEWS berichtete), der sich dann wohl dem Druck beugte und selbst stellte.
Nun ist das Urteil da: Der inzwischen 18-jährige Görkem wurde von einem Moabiter Jugendschöffengericht wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt und geht als freier „Jugendlicher“ heim, denn wie meist in der Buntesrepublik greift auch hier offenbar der Migrantenbonus – die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
Zugute gehalten wurde der Bereicherung, dass er noch nicht vorbestraft gewesen sei und die brutale Tat gestanden habe, berichtet die Berliner Morgenpost. Letzteres ist schlicht ein Witz, denn die Tat war ihm ja wohl auch eindeutig nachzuweisen.
So saß das junge Talent knapp acht Monate in Untersuchungshaft, weil der erste Prozesstermin verschoben werden musste und das soll jetzt aber auch reichen. Lobend erwähnt wurde, dass er nach Haftverschonung pünktlich zum Prozess erschienen sei. Und obwohl das Gericht die „außergewöhnliche Brutalität der Tat“ strafverschärfend hervorhob, wiegt offenbar eine gutmenschliche „günstige Sozialprognose“ des Jugendschöffengerichts und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe mehr.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von mehr als drei Jahren gefordert.
Nun muss der „Bub“ Sozialstunden leisten und das dabei erwirtschaftet Geld von prognostizierten rund 2.000 Euro an sein Opfer zahlen. Da weiß man wenigstens was ein zertrümmertes Gesicht und vermutlich lebenslanges Trauma kostet in Deutschland.
Sicher ist aber nicht einmal das, denn trotz des Kuschelurteils hat die Verteidigung die Chuzpe in Berufung zu gehen. (lsg)
http://www.pi-news.net/2018/04/berlin-goerkem-zertruemmert-joggerin-das-gesicht-bewaehrungsstrafe/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Ausländergewalt