Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nachtrag (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 09.11.2012, 11:29 (vor 4176 Tagen) @ Nihilator

Psychisch kranke Mutter darf Kinder dank Jugendamt und Richtern 12 Jahre lang behalten -
Der Vater erkämpft in jahrelanger Kleinarbeit endlich Sorgerecht:

"Die Kinder hätten, nach Aussage der Gutachterin, beide viel früher aus dem Haushalt der Mutter gemusst. [..] Im Moment wird ein Prozess wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Jugendamt vorbereitet."


Ich hoffe, hier ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeint? Mit dem bunsdeutschen Sorgerecht kann man sich in Papierform bestenfalls den Arsch abwischen, das ist weniger als nix wert. Damit darf man über Schule, med. Behandlung und Geldanlagen/Konten für das Kind mitentscheiden, sonst nichts. In der Praxis wird nur das Letztere auch konsequent durchgezogen.

Du hast recht - ich schätze, daß das ABR gemeint ist.
(Der Autor ist ein guter Freund einer Freundin von mir.)
Laut deren Aussage hatte er das gemeinsame Sorgerecht schon, hat dieses allerdings sehr interessant wahrgenommen:
Trotz des böswilligen (Weit-)Wegzugs der Mutter hat er die Kinder unter erheblichem Zeit- und Geldaufwand 3x in der Woche besucht und die Fahrtkosten vom Unterhalt abgezogen (bis auf NULL ;-)). Das hat der Echse natürlich nicht gepasst, wurde aber (man beachte!) gerichtlich für zulässig erklärt.

Wichtig, das immer mal wieder zu erwähnen, damit auch immer klar ist, daß es sich eben nicht lohnt, um das (gem.) Sorgerecht zu kämpfen. Hier werden Väterrechtler bewußt immer wieder auf Abwege geführt.

Wenn man es so durchzieht, wie oben beschrieben, lohnt sich das evtl. schon, sofern man seine Kinder wenigstens öfters sehen will.
Ich bin da kein Experte, aber das GSR ist m. W. leichter durchzusetzen als das ABR und im Zweifelsfall besser als nichts, oder?

Der Sohn ist ja erst mit 17 zu ihm gezogen. Muss man da das ABR bemühen oder dürfen Kinder das ab einem gewissen Alter (14/16) selber entscheiden?


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