Ein Mord durch einen Syrer wird als Notwehr ausgelegt (Gewalt)
AfD Sachsen-Anhalt fordert Gerechtigkeit für Markus H.!
Wir erinnern uns sicherlich noch alle an den Fall Markus H., der an den Folgen einer „Auseinandersetzung“ mit einem syrischen Asylbewerber sein Leben lassen mussten. Für die etablierten Parteien natürlich kein Thema, für die AfD dagegen schon. Sie brachte das Thema in den Landtag von Sachsen-Anhalt und stellte folgenden Antrag:
Gerechtigkeit für Marcus H. – Ein Fall für den Generalstaatsanwalt
Der Landtag wolle beschließen:
Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung wird aufgefordert im Wege ihres Einzelweisungsrechts nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt mit den Ermittlungen zur Tötung des Marcus H. in Wittenberg am 29. September 2017 zu betrauen.
Begründung
Am 29. September 2017 wurde in Wittenberg der 30-jährige Marcus H. von einem syrischen Asylbewerber aus einer Gruppe heraus, durch mehrere, den späteren Tod auslösende, gezielte Faustschläge gegen den Kopf verletzt.
Nach uns vorliegenden Erkenntnissen gingen der körperlichen Auseinandersetzung, Provokationen des Syrers gegen das spätere Opfer voraus.
In der Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 10. November 2017, berichteten auf Antrag der AfD-Fraktion (7/REV/26) die Ministerin für Justiz und Gleichstellung und der Generalstaatsanwalt im Auftrag der Landesregierung. Diese Berichterstattung weicht erheblich von den Tatsachen ab, die nach gesicherten Erkenntnissen der AfD-Fraktion vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau legte sich ungewöhnlich schnell bereits am 2. Oktober 2017 in einer Presseerklärung fest und bewertete die todbringenden Schläge des Syrers als Notwehrhandlung. Auch scheinen die Schläge gegen den Kopf des Opfers nicht als Notwehrexzess bewertet worden zu sein. Vielmehr blieb der Täter nach seiner Vernehmung auf freiem Fuß. Er blieb dies auch nach seinem vorübergehenden Untertauchen. Es wurden an ihm weder eine Altersfeststellung, noch eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Dem Vater des Opfers als Nebenkläger, bzw. seiner Prozessvertreterin wurde nur unvollständig Akteneinsicht gewährt (Az.: 114 Js 21319/17).
Der Fall Marcus H. wird von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau augenscheinlich mit wenig Intensität verfolgt. Mutmaßlich wird hier wegen des ethnisch-kulturellen Konfliktpotenzials versucht, den Täter zum Opfer umzudefinieren.
Die Falschbewertungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Falschaussagen den Ausschussmitgliedern gegenüber, rechtfertigen die Übertragung der Ermittlungen im Fall Marcus H. auf die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Saale) im Wege der externen ministeriellen Einzelweisung nach § 146 GVG um den Eindruck der Rechtsbeugung und Justizverweigerung zu vermeiden. Zugleich wird ein Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt nach §§ 258, 258a StGB gegen die ermittelnden Staatsanwälte und den Behördenleiter zu prüfen sein, die das Überwachungsvideo mit dem Tathergang in Wittenberg gesichtet und rechtlich bewertet haben.
Oliver Kirchner Fraktionsvorsitzender
https://www.journalistenwatch.com/2018/05/02/afd-sachsen-anhalt-fordert-gerechtigkeit-fuer-markus-h/
Es wird immer "besser", aber das kennen wir ja schon von anderen Fällen, z.B. Niklas P. aus Bonn.
Wenn man Jemandem auf den Kopf mit voller Wucht schlägt, dann muss man davon ausgehen, dass Derjenige sterben kann. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es keine Absicht war, den Gegner zu töten, so ist das aber zumindest Totschlag. Wieso sitzt der Syrer dann nicht wegen Totschlags im Gefängnis?
Wenn man nun noch bedenkt, für was Deutsche bei uns in den Knast gesteckt werden und der Syrer läuft frei herum, dann könnte man wirklich nur noch kotzen.
Noch lächerlicher ist natürlich das Argument der Notwehr. Jeder Mann wird sich bei einem Angriff vermutlich wehren und da frage ich mich, wie hat es der Syrer unter angeblichen Notwehrbedingungen geschafft, den Kopf des Opfers mehrere Male zu treffen? Fragen über Fragen...
Da wir gerade bei Gewalt durch Ausländer sind, hier noch folgende Meldung, die gerade erst eingestellt worden ist.
Paris: Polizist von illegalem Einwanderer absichtlich überfahren
Ein französischer Polizist wurde bei einer Verkehrskontrolle von einem illegalen Einwanderer überfahren und wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Die Attacke ereignete sich am Montag gegen 16 Uhr 50 im 8.Arrondissement in Paris bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle. Der 54-jährige Angreifer, der bereits mehrfach wegen Raubes im Gefängnis war, wollte nicht stoppen und fuhr den Polizisten lieber um. Der Polizist erlitt Verletzungen an den Beinen, dem Becken und im Gesicht und soll sich in kritischem Zustand befinden. Der Einwanderer hält sich laut der News Webseite Actu17 nicht nur illegal in Frankreich auf, sondern fährt auch ohne Führerschein Auto. (MS)
https://www.journalistenwatch.com/2018/05/03/paris-polizist-von-illegalem-einwanderer-absichtlich-ueberfahren/
Nachfolgend noch ein Beitrag von Dushan Wegner zum Doppelmord in Hamburg, bei dem ein Baby enthauptet wurde.
Mehr als »nur« ein brutaler Mord
In diesen Tagen ist der Doppelmord vom Jungfernstieg weiterhin in den Medien. Erst war es die unfassbare Brutalität dieser Tat. Jetzt sind es die merkwürdigen Umstände einer Hausdurchsuchung bei einem Bürger, der online davon mit Video berichtete. Zudem scheint es, dass der Täter (ein Immigrant aus dem von Boko Haram teilbesetzten Niger) das Kind praktisch vollständig köpfte – und dass die Justiz die Veröffentlichung dieses Details mit fragwürdigen Maßnahmen verhindern wollte.
Ich halte die Reaktion der Staatsanwaltschaft (auch und wesentlich) für blanke Panik. Lassen Sie es mich erklären – und zur Erklärung bis in den Irak ausholen.[..]
Enthauptung
Der IS zerstört regelmäßig Statuen, doch das ist nicht die Grausamkeit, für die er bekannt ist. Es ist eine »Spezialität« des Islamischen Staates, seine Gegner zu enthaupten. Es ist keine »optimierte« Enthauptung, wie die Guillotine im dunkelsten Kapitel europäischer Aufklärung. Es ist nicht einmal ein kräftiger Schwertschlag wie die Enthauptungen in Saudi-Arabien. Die IS-Enthauptungen erinnern ans Schächten von Tieren. Der Hinzurichtende wird zum Hinknien gezwungen. Dann wird ihm mit einem Messer die Kehle durchschnitten und anschließend der Kopf vom Hals getrennt.[..]
Der Sinn der Enthauptung im IS-Stil ist es, dem Enthaupteten auch die letzte Würde zu rauben, und ihm im Tod die Demütigung und Unterwerfung aufzuzwingen, die er im Leben nicht zu leisten bereit war. Bei einer Enthauptung wird das Gehirn vom Herzen gekappt, dem Körper sein Gesicht genommen. Die Enthauptung zielt auf doppelte Vernichtung ab – die Vernichtung des Lebens und die Vernichtung der Identität.[..]
Verschwörungstheorien
Die Staatsanwaltschaft sagt, es ging bei ihren Versuchen, diese Informationen von höchstem öffentlichen Interesse zu unterdrücken, darum, den Schutz der Persönlichkeitsrechte des toten Kindes zu gewährleisten.
Ich habe Zweifel.
Erinnern Sie sich an den ertrunkenen Jungen Aylan Kurdi? Es stellte sich heraus, dass die Familie doch keine Flüchtlinge waren. Das Bild des ertrunkenen Kindes wurde von vielen Medien geteilt, bis die Leiche des am Strand liegenden Jungen in seiner blauen Hose und dem roten T-Shirt ins kollektive Gedächtnis und Bewusstsein gedrungen waren. Sind die Persönlichkeitsrechte weniger wert, wenn die getriggerte Emotion bestimmten politischen Zielen dient?
Erst vor kurzem haben wir die Bilder der – so die Berichte – durch Giftgas umgekommenen Kinder in Syrien gesehen. Hat irgendeine Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchungen bei den betroffenen Redaktionen angeordnet? Nein. Sind die Persönlichkeitsrechte weniger wert, wenn die getriggerte Emotion bestimmten politischen Zielen dient?
Im Fall Kurdi schrieb die BILD damals, in 2015, wir müssten uns als Gesellschaft zwingen, hinzuschauen. Warum nicht auch am Jungfernstieg? Es wäre doch nicht im Sinn der Menschlichkeit, nur dann hinzuschauen, wenn die vom Hinschauen getriggerte Emotion eine bestimmte Politik unterstützt – und wegzuschauen, wenn Hinschauen einen an politischen Entscheidungen zweifeln lassen könnte.[..]
https://www.journalistenwatch.com/2018/04/30/mehr-als-nur-ein-brutaler-mord/
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein