Das ist ja gerade das Groteske an diesem Justiz-Zirkus! Dem Jörg Kachelmann konnte man mit Lügen, Mutmaßungen und medialem Getöse rein gar nichts nachweisen. Bis heute konnte das Opfer, trotzdessen es viele, viele Möglichkeiten zur Beweissicherung mittlerweile gibt, niemand auch nur den Hauch einer Schuld nachweisen. Obwohl daraus kausal die Tatsache einer Falschbeschuldigung resultiert, muss er jetzt der Lügnerin nachweisen, dass sie gelogen hat, um an seine Entschädigung zu kommen. Normalerweise hätte das alles in einem Rechtszug geklärt werden können, Feststellung der Unschuld und Veranlassung der Entschädigungsleistungen. Aber hier in diesem Richterstaat ist das anders, denn hier wollen ja Juristen an der Vielzahl von Verfahren ordentlich Kasse machen.
Bei Horst Arnold wäre es ähnlich gelaufen. Wobei in diesem Fall noch hinzukommt, dass die Justiz mutmaßlich die minimalste Haftentschädigung so weit herausgezögert hat, bis das Justizopfer verstorben ist. Da ist Horst Arnold noch nicht einmal vor Gericht gezogen, um von der Falschbeschuldigerin Heidi Külz eine angemessene Entschädigung für alle entstandenen Schäden (... so das überhaupt möglich ist!) zu verlangen. Das hätte vermutlich Jahre gedauert und der Erfolg wäre in diesem Rechtsstaat nicht sicher gewesen.
Der von dir angeführte Fall spiegelt in diesem Gesamtkontext den weiblichen Sexualrassismus wider, der in der Rechtssprechung seinen fest Platz gefunden hat.