Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wo bleiben die Schmerzensgelder für Falschbeschuldigte? (Allgemein)

Derkan ⌂ @, Wednesday, 06.02.2013, 11:25 (vor 4312 Tagen)

Schwangere Schülerin: Vergewaltigte erstreitet Rekord-Schmerzensgeld

Der Vergewaltiger einer schwangeren Schülerin muss seinem Opfer vier Jahre nach der Tat ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe zahlen. Das Landgericht Wuppertal entschied zugunsten der heute 20 Jahre alten Frau - und ging bei der Summe sogar über deren Forderung hinaus.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin-erstreitet-rekord-schmerzensgeld-a-881583.html

Die kann es in diesem Rechtssystem niemals geben!

Referatsleiter 408, Wednesday, 06.02.2013, 11:47 (vor 4312 Tagen) @ Derkan

Das ist ja gerade das Groteske an diesem Justiz-Zirkus! Dem Jörg Kachelmann konnte man mit Lügen, Mutmaßungen und medialem Getöse rein gar nichts nachweisen. Bis heute konnte das Opfer, trotzdessen es viele, viele Möglichkeiten zur Beweissicherung mittlerweile gibt, niemand auch nur den Hauch einer Schuld nachweisen. Obwohl daraus kausal die Tatsache einer Falschbeschuldigung resultiert, muss er jetzt der Lügnerin nachweisen, dass sie gelogen hat, um an seine Entschädigung zu kommen. Normalerweise hätte das alles in einem Rechtszug geklärt werden können, Feststellung der Unschuld und Veranlassung der Entschädigungsleistungen. Aber hier in diesem Richterstaat ist das anders, denn hier wollen ja Juristen an der Vielzahl von Verfahren ordentlich Kasse machen.

Bei Horst Arnold wäre es ähnlich gelaufen. Wobei in diesem Fall noch hinzukommt, dass die Justiz mutmaßlich die minimalste Haftentschädigung so weit herausgezögert hat, bis das Justizopfer verstorben ist. Da ist Horst Arnold noch nicht einmal vor Gericht gezogen, um von der Falschbeschuldigerin Heidi Külz eine angemessene Entschädigung für alle entstandenen Schäden (... so das überhaupt möglich ist!) zu verlangen. Das hätte vermutlich Jahre gedauert und der Erfolg wäre in diesem Rechtsstaat nicht sicher gewesen.

Der von dir angeführte Fall spiegelt in diesem Gesamtkontext den weiblichen Sexualrassismus wider, der in der Rechtssprechung seinen fest Platz gefunden hat.

Wo bleiben die Schmerzensgelder für männliche Gewaltopfer?

Quixote, NRW, Wednesday, 06.02.2013, 17:39 (vor 4311 Tagen) @ Derkan

Was soll so ein Urteil?

100 Tsd. von einem Arbeitslosen, zumal ja noch inhaftierten Täter?

Aufschrei!

Aber die Zwölf Jahre die der kriegte.. Da musste so manchen deutschen Opa ins Koma oder Grab treten für...

Ohne Schmerzensgeld.

Frank :-(

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