http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_020.htm
[z]5. Übertretungen gegen die sexuelle Integrität. Sexuelle Belästigungen
Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.[/z]
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_014.htm
[z]Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse 10 000 Franken (~ 8600 Euro) .
Der Richter spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.[/z]
http://www.strafgericht.bs.ch/gerichtsverfahren/zwangsmassnahmengericht.html
[z]Besteht der Haftgrund nach Ablauf der vom Zwangsmassnahmengericht festgesetzten Dauer der Untersuchungshaft weiter, so kann die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht ein Haftverlängerungsgesuch stellen.[/z]
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Währenddessen in Deutschland:
![[image]](http://fs1.directupload.net/images/180525/temp/6fvtmp7t.png)
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Hier scheint eine bemerkenswerte Taktik zu laufen:
Man bringt diese Sexualmoral durch, indem man auf einer Seite Feministen/Gutmenschen bestätigt werden ("böse Männer"), und auf der anderen Seite die treudoof-konservative Seite ("böse Ausländer").
Siehe:
https://www.blick.ch/news/schweiz/graubuenden/verhaftung-in-tujetsch-gr-churer-bischof-zeigt-priester-wegen-sexualdelikt-an-id8410222.html
[z]Beim Priester handelt es sich um den deutsch-nigerianischen Doppelbürger[/z]
Und schon fluppt das Ding durch.